Beantragung vom Doppelpass

5 Antworten

Hi Tarkan

das neue Gesetz gilt fur dich weil du mit die § 40b Übergangsregelung Eingebürgert bist.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/010/1801092.pdf

Hier steht es für wem die neue Regelung gilt

Zu Nummer 2 (Aufhebung von § 29) Die Optionsregelung wird aufgehoben. Damit haben alle in Deutschland Geborenen bzw. Eingebürgerten, die unter § 4 Absatz 3 bzw. § 40b fallen, auf Dauer die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit neben ihren ausländischen Staatsangehörigkeiten zu behalten.

Also wie du hier siehst sagt es "die unter § 4 Absatz 3 bzw. § 40b fallen".

Und was ist § 40b?

Ein Ausländer, der am 1. Januar 2000 rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn bei seiner Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorgelegen haben und weiter vorliegen. Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2000 gestellt werden.

Es gibt hierzu kein neues Gesetz sondern lediglich die Absicht zur Aenderung der bereits seit langem bestehenden aktuellen Gesetzeslage.Ob das aber ueberhaupt kommt und wie das dann ggf. genau aussehen wird, kann dir heute noich niemand sagen.

Bei der aktuellen Diskussion bzw. den Aenderungsabsichten geht es aber nur um eine moegliche Abschaffung der Optionspflicht fuer in Deutschland geborene Abkoemmlinge auslaendischer Eltern und eben nicht auch um die Beibehaltung einer auslaendischen Staatsangehoerigkeit nach einer Einbuergerung.

Es ist also zur Zeit stark davon auszugehen, dass du auch nach einer Aenderung des Staatsangehoerigkeitsgesetzes - sofern es ueberhaupt zu einer solchen kommt - deine tuerkische Staatsangehoerigkeit "abgeben" musst, wenn du dich in Deutschland einbuergern lassen willst.

Seshikas  10.05.2014, 11:57

Klasse Antwort, ist nix hinzuzufügen.

Der derzeitige Entwurf ist so kompliziert in der Anwendung das man nur hoffen kann die Politiker richten sich nach den Vereinfachungswünschen der Behörden

Hi Tarkan,

http://www.tagesschau.de/inland/doppelte-staatsbuergerschaft102.html

Lies dir wenn du willst den ganzen Artikel durch. An einer Stelle steht, dass man unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Meldeamt die doppelte Staatsbürgerschaft kriegen kann. Mindestens 6 Jahre Schule besuchen usw. Du kannst auch das Video dazu angucken. Ich weiß nicht ob du das jetzt schon weißt, aber wenn nicht hoffe ich, dass ich dir weiterhelfen konnte.

Die Voraussetzungen, die Du aufzählst, betreffen die "Optionsdeutschen". Die müssen nämlich in Deutschland aufgewachsen sein, damit sie die deutsche mit der von den Eltern geerbten Staatsangehörigkeit behalten dürfen. Wenn Du 1996 geboren bist, gilt das für Dich nicht, weil diese Regelung (deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt bei Geburt in Deutschland und mindestens einem Elternteil, der 8 Jahre legal (nicht nur "geduldet") in Deutschland gelebt hat) erst zum 01.01.2000 eingeführt wurde.

Du bist also demnach nicht mit der Geburt deutscher Staatsangehöriger geworden. Du kannst nur einen Antrag auf Einbürgerung stellen, musst aber vor der Einbürgerung die türkische Staatsangehörigkeit aufgeben.

Und wichtig: Einen "Doppelpass" gibt es nicht. Den kannst Du weder in der Türkei noch in Deutschland beantragen. Jeder Staat gibt einen Reisepass nur an die eigenen Staatsangehörigen heraus. Die Deutschen bekommen einen deutschen Reisepass und die Türken einen türkischen. Wer beide Staatsangehörigkeiten hat, kann beide Reisepässe erhalten.

Ich wusste auch gerne wie die Situation bei mir jetzt aussieht. Geboren bin ich 90 in Deutschland aufgewachsen zur Schule gegangen und derzeit Student. War von 00 bis 13 Optionsdeutscher und zur Zeit nur türkischer Staatsbürger. Jetzt wusste ich gerne ob ich einfach die Deutsche erneut beantragen kann und fertig ist. Ausserdem wie es dann aussieht wenn ich beispielsweise ausreisen möchte und mein türkischer Pass abgelaufen ist. Genügt es dann den Perso zu haben oder müssen immer beide Pässe gültig sein