Beantragung Erbschein mit Notar / Kosten für Notar?

2 Antworten

Notar kann Sinn machen, wenn man mit der Beantragung des Erbschein gleichzeitig die Erbengemeinschaft auseinandersetzen will oder eine Immobilie verkaufen.

Im übrigen sagen die Gericht und Notar, welche Unterlagen sie von dir benötigen. Beide richtet sich die Gebühr nach dem Nachlasswert. Der Notar erhält zusätzlich noch Dokumentenpauschale, Porto und sonstige Auslagen. - kommt also drauf an, was er noch für dich an Unterlagen anfordert.

Nein - ein Notar wäre dafür überbezahlt.

Das Formular für einen Erbschein ist recht übersichtlich und einfach - bei Fragen kann man auch bei der entsprechende Sachbearbeiter/-in im Nachlassgericht nachfragen.

Ansonsten helfen die Info-Quellen im Netz sehr gut.

Nur in komplizierten Fällen (Verwandtschaft, Unternehmen) würde ich mit einem Anwalt für Erbrecht Kontakt aufnehmen - aber nicht mit einem Notar.