Beamtentarif bei geringfügiger Beschäftigung
Hallo,
steht mir als geringfügig Beschäftigtem bei einem , dem öffentlichen Dienst gleichgestelltem , Wohlfahrtsverband der kostengünstigere Kfz-Tarif zu?
Bin ich Angestellter des öffentlichen Dienstes?
Danke im Voraus für Antworten
BastianMeier
3 Antworten
Hallo BastianMeier,
beim B-Tarif gilt grundsätzlich die Vorgabe, dass derjenige mit einer nichtselbständigen und der Lohnsteuer unterliegenden Tätigkeit von mindestens 50% der normalen Arbeitszeit beschäftigt ist! Einfach mal ein Formular anfordern oder online nachsehen!
Also ein Mini- oder Midijob reicht hier leider nicht aus - diese Tätigkeit müßte demnach mind. eine Halbtagsstelle sein!
Gruß siola
Es gibt Dinge die macht man von Mann zu Mann. Meine : direktes Vieraugen Gespräch mit dem Versicherungsmann der Nachbarschaft. Als Hilfskraft bei der Tafel ( o.ä. ), glaube ich aber nicht an die Möglichkeit des B-Tarif.
Es gibt kaum noch Versicherungen, die diese versicherungsmathematisch sowieso nicht zu begründenden Tarife überhaupt haben.
Und wenn doch, gibt es andere Versicherungen, die im Normaltarif günstiger sind.
Angestellter.
Der B-Tarif wirkt sich ausserdem nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus mit ca 5% Beitragsnachlass max. Hierfür ist jedoch mind. eine Halbtagsstelle in bestimmten Körperschaften usw. oder als Beamte u.ä. erforderlich!
Danke, Wetwilly,
aber klicke ich Angestellter an bei Berufstätigkeit oder nicht erwerbstätig?
BastianMeier