Beamtentarif bei geringfügiger Beschäftigung

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Hallo BastianMeier,

beim B-Tarif gilt grundsätzlich die Vorgabe, dass derjenige mit einer nichtselbständigen und der Lohnsteuer unterliegenden Tätigkeit von mindestens 50% der normalen Arbeitszeit beschäftigt ist! Einfach mal ein Formular anfordern oder online nachsehen!

Also ein Mini- oder Midijob reicht hier leider nicht aus - diese Tätigkeit müßte demnach mind. eine Halbtagsstelle sein!

Gruß siola

Es gibt Dinge die macht man von Mann zu Mann. Meine : direktes Vieraugen Gespräch mit dem Versicherungsmann der Nachbarschaft. Als Hilfskraft bei der Tafel ( o.ä. ), glaube ich aber nicht an die Möglichkeit des B-Tarif.

Es gibt kaum noch Versicherungen, die diese versicherungsmathematisch sowieso nicht zu begründenden Tarife überhaupt haben.

Und wenn doch, gibt es andere Versicherungen, die im Normaltarif günstiger sind.

BastianMeier 
Fragesteller
 21.10.2013, 09:01

Danke, Wetwilly,

aber klicke ich Angestellter an bei Berufstätigkeit oder nicht erwerbstätig?

BastianMeier

siola55  21.10.2013, 16:33

Der B-Tarif wirkt sich ausserdem nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus mit ca 5% Beitragsnachlass max. Hierfür ist jedoch mind. eine Halbtagsstelle in bestimmten Körperschaften usw. oder als Beamte u.ä. erforderlich!