Baum im Hof hat mein Auto vollgeharzt. Wer zahlt?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schwierig. Wenn es sich jetzt um "alte" Äste handeln würde, bei denen man sagen könnte, die waren schon "tot" die hätte der Baum-Eigentümer entfernen müssen.

Anders verhält es sich meines Wissens mit Äpfeln u.ä.. Da wird soweit ich weiß, gesunder Menschenverstand unterstellt (Man stellt sein Auto nicht unter einen Apfelbaum mit reifen Früchten).

Harz ist so eine Sache. Jeder weiß, dass Bäume Harz verlieren. Obwohl es sicher nicht so offensichtlich wie die Sache mit den Äpfeln ist. Weiterhin kann man den Eigentümer erstmals ja keinen Vorwurf machen. Anders als die Sache mit den alten Ästen, kann man das "Harzen" ja nicht unterbinden.

Ich weiß da leider keine abschließende Antwort, habe leider auch keine Urteile gefunden.

Höchstgefährlich und sicher nicht vertrauenswürdig ist hier die "Bauernschläue":

Ich habe schon unzählige Parkplätze gesehen. Davon waren auch sehr viele solche, die unter Bäumen standen. Bis auf wirklich ganz ganz wenig Ausnahmen (sicher unter 10) habe ich nie entsprechende Warnschilder bei Parkplätzen unter Bäumen gesehen. Daraus könnte man mit "Bauernschläue" schließen: Wären die Eigentümer vom Baum / Parkplatz zum Schadensersatz verpflichtet, dann würde es doch auch mehr Warnschilder geben.

heartcell 
Fragesteller
 12.08.2015, 17:30

Es handelt sich um ein Essigbaum, also er trägt keine Früchte.

Hefti15  12.08.2015, 18:09
@heartcell

Wie bitte? Was soll denn bitte dies? Ist ihnen eigentlich nicht klar, dass es ihre Bemerkung keinerlei Sinn ergibt?

Ich habe ihnen das Beispiel mit den "alten Ästen" dargestellt, um aufzuzeigen, dass in solchen Fällen der Baumeigentümer i.d.R. haften muss. Daneben habe ich den Fall mit den Äpfeln dargestellt, bei dem i.d.R. der Baumeigentümer nicht haftet.

Dies alles diente dazu um "abzuwägen", ob jetzt Baumharz eher dem Sachverhalt "alter Ast" oder "Äpfel" zuzuordnen ist. Die jeweilige Argumentation Haftung bzw. keine Haftung muss man dann auf das Baumharz übertragen.

Ihr Hinweis auf den "Essigbaum" bzw. dass der keine Früchte trägt, ergibt somit nicht den geringsten Sinn.

heartcell 
Fragesteller
 12.08.2015, 20:47
@Hefti15

Und ich wollte Ihnen nur klar machen, das ich niemals unter einem Baum parken würde, der größere Früchte trägt. Entschuldigen Sie, das ich Sie nur darauf hinweisen wollte.

Das ist einzig und allein Dein Problem. 

Dass Bäume harzen ist allgemein bekannt. Außerdem ist niemand dafür haftbar - schlicht auch, weil dafür niemand es kann und es niemand verhindern kann. Das ist eben die Natur.

Wenn ein Vogel auf Dein Auto sch.... kannst Du ja auch nicht den Vogel oder sonstwen dafür verklagen.

Vielleicht solltest Du nochmal mit der Person reden, die Dir den Parkplatz zugewiesen hat, und um einen anderen Parkplatz bitten. Einen Anspruch hast Du aber nicht.

Du hättest den neuen Stellplatz ablehnen und einen vergleichbaren verlangen können; da Du den Wagen unter den bereits dort stehenden Baum gestellt hast, besteht kein Anspruch gegen den Vermieter.

heartcell 
Fragesteller
 12.08.2015, 17:32

Er hat ja erst geharzt als es so heiß draußen war.

siebenuhrzehn  19.08.2015, 20:11
@heartcell

Denn drehe nächstes mal die Klimaanlage an und mach das Fenster auf...

Nimm eine Plastikgarage, das ein Baum harzt ist völlig normal. Der Umstand ist bestimmt nicht dem Platzanweiser bekannt. Sprich mit ihm über einen anderen Stellplatz

Das ist persönliches Pech. Noch schlimmer wird es, wenn man unter einer Linde parkt. Das sieht man in Berlin häufig, wo es sehr viele Linden als Straßenbäume gibt, dass da die Autos reihenweise verharzt sind.

Bezahlen wird das keiner.