Baugenehmigung brauche ich eine ?

2 Antworten

Die Bauerlaubnis der Eigentümergemeinschaft zu mindest , und die Erlaubnis,  mit Statik , der Gemeinde .

Außentreppen sind in allen Bundesländern baugenehmigungspflichtig.

Sie können genehmigt werden, wenn nicht Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnung entgegenstehen.

Also ist ein Bauantrag erforderlich.

Das mit den Abstandsflächen wird die am meisten interessieren. Sehe ich aber bei Euch nicht die als KO-Kriterium, wenn da noch der Garten hinten angrenzt..

Ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft ist ebenso erforderlich. Auch wenn der direkte Nachbar bereits einen Beschluss hat. Dann wird wohl auch von den Miteigentümern wenig Widerstand kommen.

Beschlossen wird mit einer Mehrheit von mehr als drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer (Kopfprinzip) und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile.

Das wirklich jeder Eigentümer zustimmen muss, stimmt nicht mehr.

Die Anlage einer Balkontreppen diene dem bequemeren Zugang zum Garten. Das ist aber nach Auffassung  verschiedener Gerichte gerade einer der Aspekte, die eine nachhaltige Gebrauchswerterhöhung begründen können.
Eine unbillige Beeinträchtigung, die einer mehrheitlichen Genehmigung der Anlage der Balkontreppen entgegenstehen könnte, sei nicht ersichtlich, zumal die Eigentümer der Erdgeschosswohnungen die Kosten in voller Höhe selber tragen. Auch werde die Eigenart der Wohnanlage durch die nur unwesentliche Veränderung des optischen Erscheinungsbildes nicht verändert.

Viel Erfolg

Gruß