Bandscheibenvorfall und Schwanger: Recht auf Teilbeschäftigungsverbot?

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2 Antworten

Hallo, 

es gibt mit dem Beschäftigungsverbot ein kleines Problem, weswegen kaum ein Arzt zu diesem Mittel greift. Der Arzt kann für dieses Verbot haftbar gemacht werden. Sollte dein Arbeitgeber also dagegen angehen und "recht" bekommen, so muss der Arzt Schadenersatz leisten. 

Bei einer ärztlichen Krankschreibung sieht das anders aus. Daher greifen die Ärzte meistens zu diesem Mittel. Meine Frau hatte bei Ihrer Schwangerschaft massive Probleme (Vorwehen, Blutungen, Rückenprobleme), aber der Arzt hat sich vehement gegen ein Beschäftigungsverbot gewehrt und meinte aber im Gegenzug "Ich schreibe Sie ohne Probleme bis zum Ende der Schwangerschaft krank". Das man aber nach 6 Wochen finanzielle Probleme bekommt, war ihr egal. 

Wir haben dann in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt eine "vertretbare" Alternative gefunden. Da meine Frau so viele Probleme hatte, konnte sie immer wieder wegen anderen Ursachen krankgeschrieben werden und so dem Krankengeld entgehen. 

Ich wünsche dir viel Kraft bei deiner Schwangerschaft. 

   

Beyonce87 
Fragesteller
 30.01.2017, 16:49

Hallo Jespol,

erst mal lieben Dank für deine schnelle Antwort. Genau das hat mir auch mein Hausarzt gesagt: er könne mich immer mal wieder aus verschiedenen Gründen krankschreiben, aber ein Beschäftigungsverbot ginge nicht.
Das finde ich völligst paradox. Sich jedes mal ne Krankheit "ausdenken" um krank zu schreibe geht in Ordnung, aber ein Teilbeschäftigungsverbot aus einem triftigen Grund geht nicht... Kranke Welt!
Ich überlege auch gerade, ausnwelchem Grund mein Arbeitgeber im Falle einer Klage Recht bekommen sollte, die haben bisher ja eh alles falsch gemacht, was man falsch machen kann....

Jespol  30.01.2017, 16:55
@Beyonce87

Wahrscheinlich würde dein Arbeitgeber dagegen nicht angehen, aber wieso sollte der Arzt das Risiko eingehen? Krankschreiben ist für ihn risikolos. 

Wir fanden das damals auch mehr als komisch. Tja...

Lass sich krankschreiben! Dein Arbeitgeber redet zwar positiv über deine Einstellung unterstützt diese aber anscheinend nicht. Er hätte z.B. einfach deine Minusstunden streichen können, macht er aber nicht. Lass dich krankschreiben, dann zahlt er eben dein Gehalt weiter obwohl du garnicht arbeitest. Manchmal wollen Arbeitgeber "die harte Tour". Deine Gesundheit geht vor!!

Ein Beschäftigungsverbot ist nur möglich, wenn die Gesundheit oder das Leben der Mutter oder des ungeborenen Kindes bei Fortführung der Beschäftigung gefährdet ist.

Den Bandscheibenvorfall hattest du schon vorher, ich sehe hier keinen zwingenden Zusammenhang mit der Schwangerschaft. Also kein Beschäftigungsverbot.