Bafög + Jobcenter + Fachabi?
Hallöchen zusammen,
ich habe vor ab dem 01.08 mein Fachabi nachzuholen und hätte diesbezüglich mal ein paar Fragen.
Vorab zum Verständnis, ich habe eine 2 jährige schulische Ausbildung als technischer Assistent für Informatik (TA) und würde gern mein 1jähriges Fachabi in der Fachrichtung Technik nachholen. Die 2 jährige Ausbildung als TA habe ich mir via. Bafög finanziert.
-
Hat man wirklich 3 Jahre "Grundanspruch" an Bafög und kann diese individuell nutzen (2 Jahre Ausbildung + 1 Jahr Fachabi) ?
-
Mir wurde gesagt ich hätte die Möglichkeit die erste hälfte des Fachabis im Leistungsbezug des Jobcenters (Hartz 4) zu bleiben, in welcher Art und weise ist das Möglich?
-
Gibt es irgendeine Möglichkeit sich die Fahrtkosten entweder finanzieren zu lassen oder irgendwo ein Darlehen diesbezüglich aufzunehmen (diese würden bei mir leider die ersten 3 - 5 Monate mit 250€ monatlich auf die Tasche schlagen da ich natürlich erst eine Wohnung in Dresden finden muss und mich auch an Kündigungsfristen meiner derzeitigen Wohnung halten muss)?
Falls die Frage aufkommt warum ich mich hier erkundige und nicht bei den jeweiligen Ämtern, ich habe da oft genug nachgefragt (Jobcenter, Arbeitsamt, Bafögamt, Schul und Sportamt und Studentenwerk) und mir erzählt so gut wie JEDER etwas anderes und Erfahrungsberichte diesbezüglich könnten mir vllt. ein wenig Gewissheit geben in welcher Art und weise ich am besten verfahren könnte.
Gibt es diesbezüglich vllt. auch auswärtige Stellen die einen bei solchen Gelegenheiten unter die Arme greifen?
Ich würde mich über Antworten wirklich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen:
Max
2 Antworten
Ich kann dir nur einen Rat bezüglich evtl.ALG - 2 geben !
Du kannst die mal den § 7 Abs. 5 SGB - ll suchen und durchlesen,der regelt den Leistungsausschluss vom ALG - 2 und der § 7 Abs. 6 SGB - ll die Ausnahmen.
Einen Zuschuss zu den Fahrkosten wird es hier aber auch nicht geben,der käme unter Umständen nur bei einem Bruttoeinkommen von min. 400 € monatlich in Betracht.
Also du hättest noch einen Bafög Anspruch, da du ja einen höheren Abschluss erreichen willst.
Dir steht also bafög zu und das auch von Beginn des Schuljahres. Du solltest es nur schnellstmöglich einreichen, da die Bearbeitungen gerne mal 2 Monate in Anspruch nimmt.
Aus alg2 fällst du dann natürlich raus, da du bafög-berechtigt bist. Wärst du das nicht, oder würde es abgelehnt werden, würdest du auch als Schüler Sozialleistungen beziehen können.
Fahrtkosten sind leider im Bafög-Regelfall erhalten, auch wenn deine den Rahmen sprengen. Du würdest wahrscheinlich mit eigener Wohnung ca. 500 bafög bekommen.. Die Wohnung wird aber nicht bezahlt, da müsstest du dich erkundigen, welches Amt die übernehmen würde.