Bafög und ALG 1?

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Ob diese schulische Ausbildung überhaupt förderungsfähig ist, steht im BAföG-Ausbildungsstättenverzeichnis des Bundeslandes: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/487.php (vermutlich schon).

Nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 BAföG wird Förderung allerdings

... nicht geleistet, wenn der Auszubildende Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder Arbeitslosengeld II bei beruflicher Weiterbildung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhält ...

Ist das bei Dir der Fall?

Falls doch ein BAföG-Anspruch besteht: Das AlgI würde angerechnet werden.

Schirimaus 
Fragesteller
 07.01.2013, 09:03

Eine Weiterbildung ist es nicht, weil ich vorher nichts gelernt habe, falls du das meinst ^^

Steeler  07.01.2013, 12:10
@Schirimaus

Naja, entscheidend wird sein, wie die Arbeitsagentur das "eingetütet" hat. Das kann ich von meinem Rechner aus natürlich nicht beurteilen, zumal das SGB III nicht meine Domäne ist.

Mit Arbeitslosengeld hast du kein Anspruch auf Bafög. Egal ob Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld2! Sorry für die Auskunft hatte es auch so erlebt

Das ALG1 wird auf das BaföG angerechnet! (§ 21 Abs 3 Nr 4 BaföG)

Ich kann mich meinen Vorredner hier nur anschließen jedes Einkommen , unter anderen auch Bafög wird auf das ALG 1 angerechnet .

Steeler  07.01.2013, 08:58

Welcher Vorredner soll das geschrieben haben? :)