Autounfall innerhalb der Familie - wer zahlt Personenschaden bei Mitfahrern?

6 Antworten

Ein Haftpflichtversicherer müsse nur für Schäden an Dritten eintreten – nicht, wenn eine mitversicherte Person den Versicherungsnehmer selbst schädigt.

Quelle: test.de

Ich schicke noch einen Link als neue Antwort.

ZuumZuum  29.11.2015, 19:35

Jeder KFZ ist indiviuell versichert, hier gibt es keine Mitversicherung wie bei der Familien-Krankenversicherung.

turalo  29.11.2015, 19:36
@ZuumZuum

Nein. Man kann doch das Fahrzeug der Ehefrau als Zweitwagen auf seinen Namen versichern. Das gilt dann als eine Versicherung.

ZuumZuum  29.11.2015, 19:38
@turalo

Bei mir war es der mitversicherte Wagen des Sohnes welcher mir ins Auto gefahren ist. Wurde bezahlt. Ich habe allerdings innerhalb eines halben Jahres den Schaden bei der Versicherung ausgeglichen damit der Schadenhergang gelöscht wird und er wieder auf seine alte Rabattstufe kam.

Die Schäden am Auto Deiner Frau und die Krankenhausrechnung für die Insassen zahlt Deine KFZ-Haftpflichtversicherung. Auf dem Schaden an Deinem Auto wirst Du sitzen bleiben; die Vollkaskoversicherung Deiner Frau braucht nicht in Anspruch genommen zu werden - es sei denn, sie hätte eine Mitschuld, weil sie z.B. grundlos eine Vollbremsung hingelegt hat. Ansonsten gilt: Wer auffährt, hat Schuld.

Herzliche Grüße,

Willy

Das wird ganz normal wie jeder andere Unfall mit fremden Unfallgegenern auch abgehandelt. Wo allerdings wahrscheinlich etwas genauer hingeschaut werden könnte ist der Unfallhergang um auszuschließen das es sich um eine Vorsatztat handelt.

turalo  29.11.2015, 19:34

Wenn einer der Wagen als Zweitfahrzeug bei einem Versicherungsnehmer mitversichert ist, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf.

ZuumZuum  29.11.2015, 19:36
@turalo

Einspruch, mir selber schon passiert, Versicherung hat gezahlt.

turalo  29.11.2015, 19:37
@ZuumZuum

Dann war jedes Fahrzeut separat versichert. Also eines auf den Namen der Ehefrau, eines auf den Namen des Ehemannes.

Und selbst dann gibt es Nachforschungen der Versicherung....

ZuumZuum  29.11.2015, 19:42
@turalo

Das mit den Nachforschungen kann ich bestätigen. Um halt Vorsatz auszuschließen.

Viel Blödsinn in den Antworten.... Schon etwas zum schmunzeln bei der Fragestellung :) ich will meine Frau auch vollkasko versichern.... Hilft das dann eigentlich auch bei einer Scheidung oder ist nur beschädigung und Diebstahl versichert? Ok.... Spaß beiseite.... Sollten beide Fahrzeuge auf einen Versicherungsnehmer versichert sein, ist es ein Eigenschaden bei dem nur die vollkasko Versicherung leisten muss. Die Personenschäden würde ich empfehlen über die kramversicherung abzurechnen. Da ansonsten 2 Kfz Verträge belastet und zurück gestuft würden. Gibt es 2 Versicherungsnehmer könnte man als Verursacher das gegnerische Kfz und die Personenschäden dessen Fahrerin als Haftpflicht Schaden abwickeln.

verreisterNutzer  29.11.2015, 19:54

übrigens in einer Kfz haftpflichtversicherung ist jeder geschädigte ausser dem Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs versichert. Der muss in jedem Fall seine eigene Krankenversicherung in Anspruch nehmen