auto nach kauf motorschaden

9 Antworten

Nicht bei Kauf von privat. Eine Privatperson kann die Gewährleistung vollständig ausschließen. Selbst wenn das Auto nach dem Kauf, in dem Moment, wo Du los fährst in der Mitte auseinander bricht, hast Du keine Ansprüche.

Ein Gewährleistungsausschluß durch einen Händler ist schlicht unwirksam. Bei einem Händler hättest Du Gewährleistungsansprüche. Sogar für 24 Monate. Die ersten 12 Monate müßte sogar der Händler beweisen, daß der Schaden nicht bereits erkennbar war. Beweislastumkehr ist hier das Stichwort. Deshalb verkauft kaum ein Händler solche Altautos. Manche riskieren es aber, alte Autos als defekte Fahrzeuge zum Ausschlachten zu verkaufen. Aber selbst das ist in der unsinnigen aktuellen Gesetzgebung gefährlich.

Wer ein solches Altauto kauft, sollte sich dieses Risikos bewußt sein. Better luck next time!

Sonnenstern811  03.04.2015, 15:35

Später Kommentar: Der Händler kann - und tut es auch vielfach - bei Gebrauchtfahrzeugen die Gewährleistung auf ein Jahr reduzieren.

Beweislastumkehr m.M. nach schon nach 6 Monaten.

Händler verkaufen solch alte Schinken meist ins Ausland, weil ohne Garantie.

Wenn der Händler das Fahrzeug im Vertrag als "Bastlerauto" "Schrottfahrzeug zum Ausschlachten" o.ä. verkauft, ist er von der Gewährleistung befreit.

Gesetzlich her nicht, da du mit dem Kauf auf beides verzichtet hast.

Wenn es ein Händler ist, bitte Ihn um Kulanz und biete ihm an, dass du dafür ein anderes Fahrzeug bei ihm kaufst. Also er es dir wieder abkauft und evtl. mehr Geld dafür zahlt.

Wenn es ein privater Händler ist, dann wird er dir den Kaufpreis nicht zurückerstatten.

Es kann aber sein, dass vielleicht doch noch ein Rechtsanspruch besteht, wenn ein arglistig verschwiegener Fehler vorlag. Da musst du dich am besten bei der Rechtsauskunft informieren

Wenn du beweisen kannst dass der Motorschaden schon bei Übergabe im Ansatz vorgelegen hat, dann kannst du was machen aber das ist ein schwieriger Weg, du brauchst wahrscheinlich ein Sachverständigengutachten und einen guten Anwalt. Ich würde mich erst mal mit den Verkäufer in Verbindung setzen und mal schauen ob er sich an den Kosten nicht beteiligen will. 3000 km seit Kauf sind ja nicht gerade viel. Wenn einen Rechtsschutz hast dann würd ich mich auf jeden fall von einem Rechtsanwalt beraten lassen

AanAllein  26.02.2014, 11:44

Was besagt denn für dich ohne Gewährleistung?

Toni50  26.02.2014, 20:26
@AanAllein

spielt auch bei privat trotzdem keine Rolle wenn der Schaden schon bei Verkauf vorgelegen hat und der Verkäufer das evt. wissen müsste! Ich weis ja nicht was da an dem Motorschaden dran ist aber bei einer Laufleistung von 3000 km ist schon davon auszugehen das der beim Verkauf schon nicht mehr ganz in Ordnung war. Könnte auch arglistige Täuschung sein und dann ??

AanAllein  27.02.2014, 09:08
@Toni50
spielt auch bei privat trotzdem keine Rolle wenn der Schaden schon bei Verkauf vorgelegen hat und der Verkäufer das evt. wissen müsste

Für eventuell gibt's keine Kekse. Ist die Sachmänglehaftung beim Privatverkauf ausgeschlossen, haftet der Verkäufer nur noch für arglistig verschwiegene Mängel. Wie man den bei einem Motorschaden nach 2000km nachweisen will, erschliesst sich mir nicht.

Toni50  27.02.2014, 12:47
@AanAllein

natürlich kannst nicht alles feststellen, ich hab auch schon gesagt ich weis nicht welcher Schaden an dem Motor hier vorliegt. Logisch muß man hier auch erst mal den Motor zerlegen und das Schadenbild sehen. Aber das Schadenbild und u.U. noch eine Ölanalyse, da kannst schon sehr viel feststellen was da drin wirklich passiert ist.

AanAllein  27.02.2014, 12:49
@Toni50

Und wie führst du dann den Beweis, dass der Verkäufer das wusste und arglistig verschwiegen hat?

Da kann der Auto Verkäufer nichts machen, keiner weiß wann das Auto sein Geist auf gibt! Ihr habt einen Vertrag unterschrieben und da steht alles drin, soviel wie ich weiß kann man bis 2 Wochen das Auto zurück geben und das ganze Geld wieder zurück verlangen. Aber Leider hast du pech und musst selber schauen wie du dein Auto zum Laufen bringst

Kleiner Tipp: Bei 221000 Km würde ich da kein Geld einstecken.

Bei Haendlern hast du 12 Monate gezetzliche Gewaehrleistug. İn den ersten 6 Monaten nach dem kauf muss der Haendler beweisen, dass das Auto bei der übergabe in ordnung war.

Wenn der Haendler es wusste und es verschwiegen hat, liegt hier eine arglistige taeusvhung vor und der Kaufvertrag ist Nichtig