Auto Angemeldet ohne KFZ Versicherung

5 Antworten

Nein, das "dürfen" die nicht. das MÜSSEN die. Schnell bezahlen - sonst gibt's richtig Ärger. Wenn die Behörden mitbekommen, dass Du ein Auto 5 Monate unversichert angemeldet hattest, machen ise Dir den Prozess. Dann zahlst Du einmal Länge mal Breite wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Das macht auf jedenfall was Vierstelliges! Versicherung abmelden und Auto angemeldet lassen - das geht garnicht und wäre hochgradig illegal!

Hast du eine Kündigungsbestätigung bekommen?

Wenn ein KFZ ohne gültige Haftpflichtversicherung angemeldet ist, bekommst du eigentlich ganz schnell Post von der Zulassungstelle, da du dein Fahrzeug nicht unversichert angemeldet lassen darfst. Da würde ganz schnell die Polizei oder das Ordnungsamt vor der Tür stehen und dir die Plakette abkratzen. (Passiert tagtäglich bei Leuten, die ihre Versicherung nicht bezahlt haben und vom Versicherer gekündigt wurden)

Die Versicherung scheint also nicht ordnungsgemäß gekündigt worden zu sein.

myjack  07.07.2012, 00:12

Merkwürdig ist nur, dass die Zahlungsaufforderung nachträglich kommt. Normalerweise werden Versicherungsbeiträge im Voraus fällig.

tigra1989 
Fragesteller
 07.07.2012, 00:13

Ja ich hab eine bestätigung von der Versicherung bekommen und von der Zulassungsstelle bekamm ich nur mein steuer geld zurück.

myjack  07.07.2012, 00:16
@tigra1989

Die KFZ-Steuer wurde aber bis zum Datum der Abmeldung berechnet, richtig?

Wann hast du dein Kündigungsschreiben an die Versicherung geschickt?

Welches Kündigungsdatum wird in der Bestätigung aufgeführt? (31.12.2011 ?)

tigra1989 
Fragesteller
 07.07.2012, 00:23
@myjack

Richtig, Genau zum 31.12.2011 die bestätigung hab ich auch erhalten.

myjack  07.07.2012, 00:25
@tigra1989

Dann würde ich mal behaupten, du musst das nicht zahlen. Am besten rufst du mal bei der Versicherung an und fragst, was da passiert ist. (Und vor allem warum die Rechnung nachträglich kommt!)

Ja sicher, solange das Auto angemeldet ist läuft auch die Versicherung..

ja logo, so lange dein Fahrzeug nicht abgemeldest ist, kannst du auch die Versicherung nicht kündigen ..

myjack  07.07.2012, 00:07

Natürlich kann man seine Haftpflichtversicherung fristgerecht kündigen. Die meisten Versicherungen haben eine Kündigungsfrist von vier Wochen und enden am 31.12.

Ob das Fahrezug noch angemeldet ist oder nicht, ist doch nicht Sache der Versicherung. Wär ja noch schöner, wenn die Versicherung dazu verdonnert wird, mich weiter zu versichern obwohl ich nicht einmal mehr bezahle.

tigra1989 
Fragesteller
 07.07.2012, 00:19
@myjack

und nach 5 monate verlangen die jetzt geld von mir. . ich hab mit dennen ja nochts mehr zutuen hab meine versicherung zum 31.12.2011 gekündig und somit ab 1.1.12 keine versicherung mehr gehabt die haben die kündigung akzeptiert und ich habe eine schrieftliche bestätigung erhalten

Ja, das musst Du zahlen. Da der Zulassungsstelle kein anderer Versicherer benannt wurde, musste Deine bisherige Versicherung das Risiko weiter übernehmen - dadurch ist die vorangegangene Kündigung unwirksam geworden. Da der Versicherer seine Leistung (Gefahrtragung) erbracht hat, steht ihm jedenfalls die Gegenleistung (Prämie) zu. Darüberhinaus kann noch eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verhängt werden.