Auszubildender von der Schule fliegen / geschmissen werden?

2 Antworten

Bei der IHK gibt es bestimmt ansprechpartner, die dir bei solchen Problemen helfen können.

Da Dein Ausboildungsvertrag nicht mit der Berufsschule, sondern dem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen wurde, ist der Ausbildungsbetrieb für die Erteilung des theoretisch-fachlichen Teil der Ausbildung zuständig. In der Regel übernimmt dies die Berufsschule, zu deren Besuch Dich der Ausbildungsbetrieb freisetellt. Weigert sich die Schule aufgrund der Nichteinhaltung von Hausregeln (Atest bei Krankheit), dan befreit es den Betrieb nicht von seiner Pflicht, dem Auszubildenden die zum Beruf und Ausbildung (auch Prüfung) gehörende Theorie zu vermitteln. Das kann auch durch "Hauslehrer" oder den Ausbilder gemacht werden.