Ausziehen aus dem Elternhaus während Fachabi.

3 Antworten

Bis zum Abschluss deiner Erstausbildung (bzw mindestens bis 25) sind ausschließlich deine Eltern für dich verantwortlich. Und die entscheiden obs Barunterhalt gibt oder in Form von Naturalien. Wenn sie dir eine Unterkunft zur Verfügung stellen dann wars das auch mit der geleisteten Unterhaltspflicht. Und mit 184 € kommst du nirgendwo hin.

(und selbst wenn das nicht so wäre - wovon sollen die den Unterhalt bezahlen? Dein Stiefvater wird dich kaum adoptiert haben und ist dir gegenüber gar nicht unterhaltspflichtig und deine Mutter kann es nicht leisten als Arbeitslose und dein Vater mit Minijob genauso wenig. Wovon sollte da bitte Unterhalt gezahlt werden)

Anders sieht es aus wenn bei dir daheim häusliche Gewalt herrscht. Dann ans Jugendamt wenden und die prüfen das

Du bist 19 und deine Mutter hat immer noch das Sorgerecht, wie kommt denn das? Bist du behindert oder entmündigt? Normal ist das ja nicht.

Du hast zwar Anspruch auf Unterhalt von den Eltern, aber sie müssen nicht unbedingt eine eigene Wohnung finanzieren, falls das nicht beruflich notwendig ist. Und bei Abeitslos und Minijob ist wohl eh kein Unterhalt zu holen, das deine Eltern nicht leistungsfähig sind. Daher kannst du das eh vergessen.

Für alleine wohnende wird ein Unterhalt von 670 Euro im Monat veranschlagt, Kindergeld (184 E) inklusive. Kindergeld kriegst du auf alle Fälle, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, da kann man die Abzweigung beantragen.

Wenn die Eltern nicht leisten können, kann man noch Schülerbafög beantragen, aber die leisten auch nur, wenn der Umzug entweder absolut beruflich bedingt war (Schule liegt weit weg von zu Hause) oder wenn die Umstände zu Hause sehr extrem waren (Schläge). Ansonsten gibt es nichts.#

Du wirst also wohl zu Hause noch eine Weile klar kommen müssen.

Grundsätzlich stehen Kindes-Unterhalt und Kindergeld dem volljährigen Kind direkt zu.

Zum Unterhalt:

dein Vater hat einen Mini-Job; da dürfte fraglich sein, dass dort überhaupt Unterhalt fließt, aber das müsstest du mal bei deinem Vater/deiner Mutter anfragen

Zum Kindergeld:

Die Höhe des Kindergeldes ist davon abhängig, ob man noch Geschwister hat; grds. gilt: EUR 184 für das erste und zweite /EUR 190 für das dritte / EUR 215 ab dem vierten Kind

Kirschkerze  13.09.2014, 21:04

Wenn dem Kind das Kindergeld ausbezahlt wird gibt es immer nur 184 ;) Da sind etwaige Geschwister egal.