Steht der Unterhalt MIR zu wenn ich 18 bin und noch zuhause wohne oder meiner Mutter?

8 Antworten

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Er steht Dir zu. Du musst Dich dann aber auch an den Mietkosten usw. beteiligen.

Wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deiner Mutter hast, lass ihr den Unterhalt.

beangato  09.10.2020, 16:41

Dankeschön für den Stern :)

Der Unterhalt ist für dein Essen, Wohnung, Verbrauchskosten etc. gedacht, also solange du noch bei deiner Mutter wohnst und sie alles bestreiten muss - ihr, würde ich sagen.

sassenach4u  07.07.2016, 16:58

Nein, nach Volljährigkeit steht er immer dem Kind zu.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat der Zahlungspflichtige den Unterhalt an den Zahlungsberechtigten- hier dich- zu zahlen. Tut er das nicht, kann der Zahlungsberechtigte von ihm die Zahlung einfordern, auch, wenn er schon einmal an die Kindsmutter gezahlt hat, denn Empfangsberechtigte ist nicht mehr die Mutter nach Volljährigkeit. Im schlimmsten Fall muss der Vater doppelt zahlen- wenn das Kind fies wäre und müsste dann versuchen das Geld von der Mutter zurückzufordern.

Dir steht auch das Kindergeld ab diesem Zeitpunkt zu, du kannst du bei der Kindergeldstelle eine Abzweigung beantragen.

Lass dir den Unterhalt auf dein Konto überweisen. Ab deinem 18. Geburtstag sind deine beiden Eltern Barunterhaltspflichtig dir gegenüber. Wenn ein Elternteil, hier deine Mutter dir Naturalunterhalt leistet, ist zu sehen, ob es ihrem Unterhaltsanteil entspricht oder höher ist, dann müsstest du ihr den Ausgleich zahlen von dem, was du von deinem Vater bekommst.

Wenn du die genaue Höhe, weil es dann eine Quote zwischen deinen Eltern gibt, deines Unterhalts wissen möchtest, geh zum Jugendamt und bitte um Hilfe bei der Berechnung- müssen die bis 21. LJ machen.

Setzt dich mit deiner Mutter an einen Tisch und überlegt, wie viel sie noch von dir bekommen soll und was du jetzt alles selbst zahlst (Kleidung, Handy, Fahrkarte, Hobbies, Freizeit, besonderes Essen etc.).

Ich wünsche euch eine stressfreie Lösung.

Dem, der für deinen Unterhalt sorgt.

Teils teils, Deine Mutter leistet dir Unterhalt in Form von freiem Wohnen. Wenn du dich selbst versorgen musst dann bekommst du den Unterhalt. Ansonsten derjenige der dich mit freiem Essen und freier Wohnung versorgt.