Auswandern bei voller Erwerbsminderung. Muss ich das dem Einwohnermeldeamt mitteilen?

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Hallo SchorschVikingo,

Sie schreiben:

Auswandern bei voller Erwerbsminderung. Muss ich das dem Einwohnermeldeamt mitteilen?

Antwort:

Der Begriff Auswandern ist eine klare und eine unmißverständliche Ansage!

Auswanderung oder Emigration (von lateinisch exe ‚hinaus‘ und migrare ‚wandern‘) ist das Verlassen eines Heimatlandes auf Dauer. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Auswanderung

bin wegen einer Erkrankung seit mehreren Jahren erwerbsunfähig und beziehe eine Erwerbsminderungsrente. Dieses Jahr bekam ich nun die Mitteilung von der Rentenkasse, dass ich bis zur Altersrente als erwerbsunfähig eingestuft bin (unbefristete Erwerbsminderung).

Antwort:

Bitte unbedingt beachten:

Auch eine unbefristet bewilligte Erwerbsminderungsrente ist kein Freibrief für alle Ewigkeiten, sondern die DRV kann jederzeit erneute, stichprobenartige Gesundheits-/Leistungsprüfungen anordnen!

Stellen Sie sicher, daß Sie auch im Ausland jederzeit Arztbesuche nachweisen können, um zu belegen, daß Ihre gesundheitlichen Gebrechen weiterhin vorhanden sind und klären Sie diese Dinge in Ihrem eigenen Interesse verbindlich und vorab mit Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt!

Nun möchte ich Deutschland verlassen und mich für die nächsten Jahre (oder für immer) in Mittelamerika niederlassen. Ob und wie oft ich in der Zeit nach Deutschland zurückkehre ist noch offen. 

Antwort:

Auswanderung heißt = Wohnsitzabmeldung in Deutschland, sonst hat dies mit Auswandern nichts zu tun!

In dem Moment, wo Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz abmelden, fallen Sie aus der Krankenversicherung/Pflegeversicherung der Rentner raus und müßen sich anderweitig krankenversichern!

Damit Sie in diesem Fall jederzeit ohne Probleme wieder in die Kranken-/Pflegeversicherung zurückkehren können, ist der Abschluß einer Anwartschaftsversicherung dringendst zu empfehlen!

Insbesondere deshalb, weil die Pflegeversicherung diverse Mindestzeiten/Fristen vorsieht! 

Auch Ihre privaten "Deutschen Versicherungen" sind nach Wohnsitzabmeldung in Deutschland vakant, klären Sie das mit Ihren Versicherungen!

Aktuell habe ich ein Zimmer im Haus meiner Schwester gemietet und bin dort auch gemeldet. Das Zimmer würde ich weiterhin mieten. Ich möchte meinen Hauptwohnsitz in Deutschland behalten.

Antwort:

Das hat aber nichts mit Auswandern zu tun!

Wissen Sie denn wirklich, was Sie da eigentlich wollen?

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland behalten wollen, dann hat das mit Auswandern nichts zu tun!

Meine Schwester würde sich dann um die Post kümmern. Ich möchte in dem Zielland dann auch eine Daueraufenthaltsgenehmigung/Dauervisa/Residencia beantragen.

Antwort:

Dies läßt ggf. auf Paraguay als Ihr Wunsch-Domizil schließen, da hier ggf. das bestmögliche/preiswerteste Einwanderungsdomizil im Raum Südamerika vorliegt!

Aber Achtung: "Wo Licht ist, da ist immer auch Schatten!"

"Hüte Dich vor Sturm und Wind und vor Landsleuten, welche im Ausland sind!"

Egal was Sie auch machen, wenn Sie Deutschland für eine mehr oder weniger lange Zeit verlassen wollen, dann müßen Sie sich in Südamerika rechtzeitig um eine ausreichende Versorgung im Krankheitsfall kümmern und wer hier seine Hausaufgaben nicht rechtzeitig macht, steht im Ernstfall ohne ausreichende Absicherung da!

Die staatlichen Einrichtungen können Sie abhaken, bei den privaten Kliniken geht in der Regel nichts ohne gedeckte Kreditkarte!

Da bei Ihnen ggf. bereits ernsthafte Erkrankungen vorliegen, müßen Sie diese Vorerkrankungen logischerweise im Gesundheitsfragebogen Ihrer angepeilten KV wahrheitsgemäß offenlegen!

Des weiteren sind Sie mit einer KV nur auf Paraguay beschränkt nicht abgesichert, wenn Sie nach Brasilien, Argentinien, Bolivien reisen wollen!

Es stellt sich also die Frage nach einer internationalen Krankenversicherung!  Natürlich auch hier: Gesundheitsfragen beantworten!

Die Kosten richten sich nach Eintrittsalter und nach Vorerkrankungen, sofern man dann überhaupt noch aufgenommen wird oder aber es gibt knallharte Leistungsausschlüße!

1) Bin ich verpflichtet den Auslandsaufenthalt der Meldebehörde mitzuteilen?

Antwort:

Solange Sie sich dort nur zur ersten Orientierung aufhalten und noch nicht dauerhaft seßhaft machen, müßen Sie nichts melden!

Denken Sie aber an die konsequente Absicherung im Krankheitsfall, denn die Deutsche Krankenversicherung hilft da nicht; die üblichen Auslandsreiseversicherungen sind erstens zeitlich begrenzt und außerdem decken diese in der Regel nur unvorhergesehene Notfälle ab!

Bestehende Krankheiten sind da in der Regel nicht berücksichtigt!

Eine weitere Komponente ist der Krankenrücktransport bei schweren Erkrankungen im Ausland, das kann schnell mehrere Tausend Euro kosten!

Fragen Sie in dieser Sache beim Roten-Kreuz nach, denn das Rote Kreuz bietet an manchen Standorten für seine Mitglieder diesen Rücktransport mit an!

https://brk.de/angebote/fuer-kranke/flugdienst

2) Kann oder muss ich meinen Aufenthaltsort als Nebenwohnsitz/Zweitwohnsitz anmelden?

Antwort:

Solange Sie dort keinen festen Wohnsitz haben, macht das in der Praxis keinen Sinn!

3) Hat die Anmeldung des Zweitwohnsitz im Ausland Auswirkungen auf meine Erwerbsminderungsrente?

Antwort:

Wenn es sich um keine "Arbeitsmarkt-Rente" handelt, in der Regel nicht!

Aber lassen Sie sich von Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt beraten!

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Arbeitsmarkt-Rente:

= Teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit

   im Rahmen des Vertrauensschutzes wegen Berufsunfähigkeit für vor dem     2.1.1961 Geborene;

= ergänzende volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem               Teilzeitarbeitsmarkt!

( In diesem besonderen Fall wird die DRV die volle Erwerbsminderungsrente  in der Regel nicht leisten, wenn der Wohnsitz in Deutschland abgemeldet wird! )

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Fazit:

Es gibt weltweit viele Deutsche Landsleute, die diesen Themen nicht die notwendige Aufmerksamkeit widmen, im Ernstfall in ein tiefes Loch fallen und dann nur noch von der Deutschen Sozial-Hängematte träumen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

SchorschVikingo 
Fragesteller
 01.11.2017, 20:21

Hallo Konrad,

Vielen Dank für die ausführlich und kompetente Antwort.

Ich will auf dauer nach Costa Rica reisen und war auch schon dort um mich umzusehen. Gibt es Vorschriften, wie lange ich aus D weg sein darf, ohne Einbussen befürchen zu müssen? Ab welcher Abwesenheitsdauer bin ich verpflichtet das zu melden? Meine Rente ist hoch genug um dort die Residenzia als Rentner beantragen zu können. Ich bin 1973 gebohren. Die volle EM-Rente wurde aus gesundheitlichen Gründen gewährt. Dass die EM-Rente ggf. gekürzt wird, wenn ich mich in Deutschland abmelde, habe ich auch schon öfter gelesen. Wenn ich mich abmelden muss würde ich das hinnehmen. Wie ist das bei einem Zweitwohnsitz in CR? Mir geht es vor allem um die rechtliche Richtigkeit meines handelns um eben keine Bestrafung befürchten zu müssen.

Die Versorgung bei einer Erkrankung war auch meine größte Sorge. Gut, dass Sie so ausführlich darauf eingehen. Einer der Hauptgründe für Costa Rica sind die Ärzte und Kliniken. CR ist auf Platz 20 im internationalen Ärzteranking. Da befürchte ich erst mal keine Einbussen was die Versorgung im Krankheitsfall angeht.

Ich bin privat Kranken- und Pflegeversichert. Die Bedingungen habe ich bereits abgeklärt. Ist also ein gelöstes Problem.

Ich hab fast alle weiteren Versicherungen bei einer Gesellschaft und habe das auch schon mit meiner Vertreter besprochen.

Ich möchte den Wohnsitz in Deutschland vor allem wegen der Post behalten, da in Costa Rica die Post vielleicht nicht immer ankommt. Es gibt dort keine exakten Adressen wie in Deutschland. Die Adresse ist oft eher eine Wegbeschreibung.

Können Sie mir bitte die noch offenen Fragen beantworten.

Vielen Dank,

Schorsch

Konrad Huber  02.11.2017, 20:32
@SchorschVikingo

Ich möchte den Wohnsitz in Deutschland vor allem wegen der Post behalten, da in Costa Rica die Post vielleicht nicht immer ankommt. Es gibt dort keine exakten Adressen wie in Deutschland. Die Adresse ist oft eher eine Wegbeschreibung.

Antwort:

2017 - 1973 = ca. 44 Jahre alt!

Wegen der Post alleine müßen Sie in Deutschland keinen Wohnsitz aufrecht erhalten!

Da genügt in der Regel eine zuverlässige Postadresse, auf die Sie dann im Bedarfsfall Zugriff haben!

"Name-Vorname c/o Name Vorname Strasse Nr, Postleitzahl Ort."

In meinem Fall Paraguay habe ich meine Postadresse bei der Deutschen Rentenversicherung klar definiert, das mit der Rentenzahlung funktioniert in der Regel ohne Probleme und mein ehemaliges Girokonto bei der Sparda Bank läuft nach Wohnsitzabmeldung in Deutschland auf meine nachweisbare Wohnsitzadresse in Paraguay!

Gibt es Vorschriften, wie lange ich aus D weg sein darf, ohne Einbussen befürchen zu müssen? Ab welcher Abwesenheitsdauer bin ich verpflichtet das zu melden? 

Antwort:

In der Regel bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht!

Allerdings ist das aus meiner langjährigen Erfahrung gerade bei der unbefristeten, vollen Erwerbsminderungsrente ein Spiel mit dem Feuer und ein Spiel mit der Glaubwürdigkeit!

Warum:

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Das heißt aber im Klartext:

Für die volle Erwerbsminderungsrente muß glasklar und sehr detailliert nachgewiesen werden, daß die Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt (Pförtner, Museumswärter, Nachtportier usw) abgesunken ist!

Das ist aber schon eine knallharte Ansage!

Denn:

Wie wollen Sie dann bei Stichproben der zuständigen DRV verklickern, daß Ihre Beschwerden weiterhin vorhanden sind, Sie aber andererseits erstens derart lange Flüge und den enormen Klimawandel verkraften, wenn Sie nicht einmal mehr als Pförtner belastbar sind?

Denken Sie darüber bitte einmal im stillen Kämmerlein gründlichst nach!

Gesetzt den Fall, es passiert etwas Unerwartetes, dann geraten Sie ggf. massiv in Erklärungsnot!

Dieses Damoklesschwert der Unsicherheit kann einem den schönsten Aufenthalt im "Paradies Costa-Rika" vermiesen und den Anspruch auf unbefristete, volle Erwerbsminderungsrente gefährden!

Dass die EM-Rente ggf. gekürzt wird, wenn ich mich in Deutschland abmelde, habe ich auch schon öfter gelesen. Wenn ich mich abmelden muss würde ich das hinnehmen. Wie ist das bei einem Zweitwohnsitz in CR? Mir geht es vor allem um die rechtliche Richtigkeit meines handelns um eben keine Bestrafung befürchten zu müssen.

Antwort:

Die rechtliche Richtigkeit müßen Sie zwangsläufig mit Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt vorher abklären, ersatzweise mit einem versierten Fachanwalt, das kann Ihnen niemand abnehmen!

Natürlich läuft man dabei immer Gefahr, bei der zuständigen DRV schlafende Hunde zu wecken!

Beispiel:

http://anwaltsofort-halle.de/rente/kanzlei/ra-peter-knoeppel/

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Fazit:

Solange Sie von der DRV Leistungen beziehen/beziehen wollen, sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse auf keine halben Sachen einlassen, sondern Ihr Vorhaben mit Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt verbindlich abstimmen, zumindest einen kompetenten Fachanwalt ins Boot holen!

Alles andere ist russisches Roulette!

Ihr Vorhaben ist eine Aktion mit mehreren rechtlichen und praktischen Unwägbarkeiten, wenn man davon ausgeht, daß Sie die volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente zu Recht beziehen und ohne Tricks!

Denn:

Seit Florida-Rolf aufgeflogen ist, ticken die Deutschen Sozialuhren anders als vorher, das sollte man stets im Hinterkopf behalten!

https://de.wikipedia.org/wiki/Florida-Rolf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

oldtimer4711  01.12.2018, 21:42
@SchorschVikingo

Da wird nichts gekürzt an der Rente, nur wenn du noch weitere Einnahmen hast aus Vermietung, Aktien etc. dann musst du Einkommensteuerbescheid der RV schicken und es wird gekürzt.

Hey SchorschVikingo

Ich möchte in dem Zielland dann auch eine Daueraufenthaltsgenehmigung/Dauervisa/Residencia beantragen.

Kläre erst einmal ab ob die Höhe deiner Rente für einen dauerhaften Aufenthalt in dem Land ausreicht.

Viele Länder haben hier strikte Einreise-bzw Aufenthaltsbedingungen-eine davon ist ein gewisses Grundvermögen um den evtl. vorhandenen „Sozialsystem“ nicht zur Last zu fallen. Du musst also in der Lage sein dich komplett selber zu versorgen. 

Bei Unstimmigkeiten sparst du zumindest das Flugticket und die Anträge. 

SchorschVikingo 
Fragesteller
 01.11.2017, 18:25

Danke für die Antwort. Die Rente ist hoch genug.

oldtimer4711  01.12.2018, 21:49
@SchorschVikingo

Wenn Sie zu hoch ist, über dem Freibetrag von 8500€ bei Singels musst du aber Steuererklärung in Deutschland machen da du ja in Deutschland gemeldet bist und hast dann Abzüge. Dann kommt es drauf an seit wann du die Rente hast. Ob du die rente zu 50, 60 oder 70 Prozent versteuern musst.

Wenn du darunter liegst kannst du dich von der Steuer befreien lassen, ansonsten bezahlst du in Deutschland Steuer.

es ist der RV völlig egal wo du gemeldet bist. Du kannst deine rente in australien oder Buxtehude beziehen weil du eine volle Rente auf Dauer hast. Mir geht es genauso und ich habe die Frage der RV auch schon gestellt.

es kommt aber auch darauf an ob du zur steuereklärung verpflichtet bist, wenn nein kannst du die RV anschreiben und du bist aus der Nummer raus. solltest du entsprechend viel rente haben, d.h. dass du Steuererklärung abgeben musst, musst du diese der DRV zusenden.

Wenn Du aller 6 Wochen mal in Deinem Hauptwohnsitz auftauchst, gilt das sicher nicht als Übersiedlung in ein anderes Land. Ansonsten mußt Du sicher melden, daß Du für längere Zeit ins Ausland gehst.

Zu 1) ja, Du musst Dich abmelden, zu 2. Dein Hauptwohnsitz ist in Amerika, das Zimmer bei Deiner Schwester Nebenwohnsitz, 3) Renten werden auch ins Ausland überwiesen.