unter 3 Stunden erwerbsfähig?

2 Antworten

hallo,

du bist für 0-3 stunden leichte tätigkeit im allgemeinen arbeitsmarkt entlassen worden, d.h. du bist vol erwerbsunfähig nach sgbVI (sozialgesetzbuch) und hast anspruch auf volle erwerbsminderungsrente.

die höhe kannst du von deiner letzten renteninformation entnehmen und kannst dann noch ca. 450€ zuverdienen. die höhe wird jetzt in der regel auf dem rentenbescheid zur erwerbsminderung mitgeteilt.

in der rentenversicherung prfüft jetzt noch der sozialmedizinische dienst den entlassungsbericht und wird dann in der regel der verwaltung die empehlung zu einer rente geben, vorraussichtlich befristet, wenn eine besserung möglich ist, um dann die rente abzuseneken (halbeerwerbsminderungsrente) oder ganz streichen.

das ist auch altersabhängig, je jünger je eher die befristung und kürzung.

beste grüsse, gute besserung

dickie59