Austausch Küchenarmatur - Mieter- oder Vermieterangelegenheit?

6 Antworten

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Außerdem würde mich noch folgendes interessieren: In unserem Mietvertrag steht, dass wir 8 Schäden bis zu 50 Euro pro Jahr selbst zu tragen haben. Bedeutet das, dass wir im Schadensfall sozusagen eine Selbstbeteiligung zahlen müssen?

Ihr müsst nur für Repaaraturen zahlen die der Kleinreparaturklausel unterliegen und dann auch nurch, wenn die Reparatur 50,00 € oder weniger kostet.

Im Mietvertrag muss genau beschrieben sein, für welche Teile bzw. Bereiche der Mietwohnung die Regelung über Kleinreparaturen Gültigkeit haben soll. So muss genau beschrieben sein, ob sich die Kleinreparaturen auf Fenster- und Türverschlüsse sowie Heiz- und Kocheinrichtungen beziehen. Dabei kann auf den Mieter lediglich die Pflicht abgewälzt werden, für Kleinschäden aufzukommen.

Anteilig muss nicht gezahlt werden.

MfG

Johnny

Du bist mit dieser Kleinreparaturklausel sehr gut dran. Sobald der Austausch der Armatur, der auch als Reparatur zählt, mehr als 50 € kostet, muss der Vermieter selbst zahlen. Normalerweise beträgt die Höhe ab 80 € bis ca. 150 €.

Ob man eine halbwegs vernünftige Armatur allerdings für weniger als 50 € incl. Montage bekommt, ist fraglich. Was aber, wenn der Vermieter wieder nur so ein Billigteil montieren will? Du zahlst und bist bald schon wieder dran. Wäre es da nicht besser, selbst was Gscheides einzubauen?

Zur zweiten Frage: Sobald eine Reparatur die 50 € übersteigt, müßt ihr gar nichts bezahlen.

Wenn die Batterie auf dem Putz sitzt, wovon ich bei einer Küchenbatterie ausgehe, dann ist es des Mieters Problem, damit hat der Vermieter nichts zu tun, außer er hätte die Küche nebst Armaturen und Möbel möbiliert vermietet.

nordlicht75 
Fragesteller
 01.07.2013, 06:57

Ach, entschuldigung, das habe ich ganz vergessen: Die Küche gehört dem Vermieter. Er hat die Wohnung also inkl. Küche an uns vermietet. Und was bedeutet auf dem Putz? Die Armatur / der Wasserhahn ist an der Spüle angebracht. Es handelt sich also um eine Edelstahlspüle mit einem Becken und einer Abtropffläche und oben in der Mitte ist der Wasserhahn angebracht.

Entschuldigung falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe, ich bin (wie unschwer zu lesen ist) nicht vom Fach.

imager761  01.07.2013, 07:18
@nordlicht75

In der Sache zahlst du die Rechnung über 50 EUR selbst; eine von 50,01 € fällt dem Mieter zu.

anitari  01.07.2013, 07:01

dann ist es des Mieters Problem,

Nicht zwingend.

imager761  01.07.2013, 07:20
@anitari

Rechtsgrund in vorliegendem Fall?

Deine Kleinreparaturklausel besagt, dass diese für Kosten bis 50 Euro im Einzelfall gilt. Der Tausch der Mischbatterie ist aber keine Reparatur sondern eine Instandsetzung. Demzufolge darf hier der Vermieter blechen. Eine generelle Reparaturbeteiligung (Splittung) ist unzulässig.

oder bezieht es sich ausschließlich auf Schäden die unter 50,01 Euro liegen

Richtig. Und es bezieht sich auf Reparaturen.

Wenn die Armatur nicht mehr zu reparieren, sprich erneuert werden muß, ist das Sache des Vermieters.

imager761  01.07.2013, 07:13

Falsch. Das deutsche Mietrecht erlegt die Verpflichtung, die „Mietsache in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand“ (§ 535 BGB) zu erhalten, dem Vermieter auf, der dies in engen Grenzen auf diejenigen Teile der Mietsache, die dem „häufigen“ Zugriff des Mieters unterliegen (wie z. B. Türgriffe, Wasserhähne, Rolladengurte, Lichtschalter u. ä.) auf dem Mieter umwälzen darf, wenn hier dem Einzelfall und dem Jahresaufwand nach Grenzen vereinbart sind.

Diese Instandsetzungspflicht i. S. d. G. bedeutet nicht zwingend "Reparatur", wenn Austausch wirtschaftlich sinnvoller ist :-O

G imager761

albatros  02.07.2013, 01:30
@imager761

anitari's Antwort ist korrekt, du bestätigst das sogar. Keine Reparatur sondern Instandsetzung ist gegeben. Demzufolge ist allein der Verm. in der Pflicht