außerordentliche Kündigung bei berufsbedingtem Umzug?
Hallo alle zusammen,
mein Mann und ich habe uns entschlossen Niedersachsen zu verlassen und nach Bayern zu gehen.
Ich hatte nun Anfang der Woche dort ein Vorstellungsgespräch und hatte ich zum 01.05.2014 dort beworben. Nun wollen die mich allerdings schon zum 01.04.2014 einstellen.
Zwei Mieten können wir nicht tragen. Gibt es eine Möglichkeit, dass wir eher aus dem Mietvertrag rauskommen? Kann ja nicht pro Strecke jeden Tag knapp 650 km pendeln.
Zudem muss ich sagen, dass wir in der Vergangenheit schon ein wenig Streß mit unserer Vermieterin hatten, da sie findet das "so junge Leute wie wir" nicht in ihr Haus passen und ließ uns letzten Monat die fristlose Kündigung zukommen. Diese konnten wir aber abwehren, da sie unbegründet war.
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, dass sie uns eher aus dem Vertrag rauslässt?
7 Antworten
Ihr müsst schon die reguläre Kündigungsfrist einhalten, könntet aber mit Zustimmung früher aus dem Vertrag rauskommen, weil der VM euch eh raushaben will. Am einfachsten mit entsprechendem Vertrag auch bezgl. Miete. Ihr könntet auch einen Nachmieter präsentieren, da muss leider auch der VM mit einverstanden sein.
Bei einem unbefristeten Mietvertrag ist ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht wegen Arbeitsplatzwechsel nicht vorgesehen. Interessant wird ein solches erst bei einem befristeten Zeitmietvertrag, aber auch dann wäre die Kündigungsfrist 3 Mon. Auch eine fristlose Kündigung ist wegen Arbeitsplatzwechsel nicht möglich.
Ihr könnt der Vermieterin einen Aufhebungsvertrag anbieten, allerdings könnte sie hier auch die Bedingung stellen, daß 1 oder 2 Monatsmieten von Euch noch gezahlt werden.
Eben - eben! Sie kann sich sehr viel Zeit lassen.
Super! Na dann versuchen wir mal diesen Weg zu gehen.
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, dass sie uns eher aus dem Vertrag rauslässt?
Gibt es. Ob sie das aber jetzt noch will?
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsplatzwechsel geht nicht.
Habt Ihr denn schon eine Wohnung am neuen Arbeitsort?
Wir haben jetzt mehrere Besichtigungen in Bayern. Ob was dabei ist, wissen wir aber nicht nicht. wieso?
wieso?
Weil Du nach der Möglichkeit fragst die jetzige Wohnung fristlos zu kündigen. Fristlos heißt ja ohne Frist.
Nicht fristlos!! Das bringt mir ja auch nichts...Sondern einfach eher...Sodass man nciht 3 Monat Frist hat
Du schreibst außerordentliche Kündigung.
Was meinst Du was das bedeutet?
Ohne Einhaltung der Kündigungsfrist.
N wenn sie euch doch sowieso los werden will, ist das doch wohl kein Problem mehr.
Hoffen wir es mal. Werde meinen Mann die Tage mal zu ihr schicken
Viel Glück! - "Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus!"
Danke - und mein Mann ist sehr talentiert darin gute Miene zu bösem Spiel zu machen ;) Er hat immer die Ruhe weg lach
Das geht nicht so einfach.
Wenn sie euch aber sowieso kündigen wollten würde ich es ihnen einfach anbieten die Wohnung früher zu räumen.
Ne Möglichkeit
Aber sie hätte dann ja noch genug Zeit einen neuen Mieter zu finden bis 01.04.2014 Ist ja nicht schon morgen