ausserordentliche fristlose kündigung und behelfsmässig fristgerechte kündigung

4 Antworten

behelfsmässig fristgerecht

ist zwar etwas merkwürdig formuliert - es müsste nämlich "hilfsweise" handeln

aber was man wil ist klar - kündigen entweder fristllos oder frisgerecht, da hilft dan auch die Nachzahlung der ausstehenden Miete nicht ....

Die Formulierung ist nur ein "Nummer sicher " für den Vermeiter falls er vor Gericht die fristlose Kündigung aus irgendwelchen Gründen nicht "durchbekommt" - dann will er dass Du "hilfsweise" zumindest fristgerecht gekündigt bist und ausziehst - so oder so er will keine Fortsetzung des Mietverhältnisses

Diese Formulierung wird vorsorglich verwendet, für den Fall, dass die fristlose Kündigung vor Gericht keinen Bestand hat. Dann gilt diese Kündigung zum nächst möglichen Termin. Wenn du diese Kündigung also am 3. Werktag des April in deinen Händen war, gilt sie zum 30.6.14.

Die mehrfache verspätete Zahlung der Miete reicht vollkommen als Kündigungsgrund.

mieter79 
Fragesteller
 27.04.2014, 18:23

Vielen Dank für die Antwort! Nein, die Kündigung hatte ich eben erst am 17.04., dann gilt sie vermutlich ab Mai und somit zum 30.07.14 bzw. sind es wirklich nur drei Monate und nicht 9, weil ich eben schon über 8 Jahre da wohne? Weisst Du das auch noch?

allerdings die Formulierung ´und behelfsmässig fristgerecht´, das heisst doch, dass meine Wohnung trotzdem gekündigt ist,

Heißt es.

Wenn für die hilfsweise fristgerechte Kündigung kein Datum genannt wurde, ist das zum nächstmöglichen Termin.

Wenn Du schon 8 Jahre dort wohnst wäre das zum 31.1.2015 (9 Monate ab dem 1.5.2014).

das heisst doch, dass meine Wohnung trotzdem gekündigt ist, oder nicht ?!

Yep.

Brief mit dem 17.04.

Dann ist die Kündigung wirksam zum 31.07.2014.

Und stimmt es, dass man neun Monate Kündigungsfrist hat,wenn man über acht Jahre da wohnt??

Wenn die Mietdauer über 8 Jahre liegt, ja.