Außergewöhnliche Fahrzeugkosten - Nachweis bei privatkauf?
Hallo Leute,
ich hatte dieses Jahr auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall. Soweit ich weiß kann ich die Unfallkosten ( Reparatur, Abschlppen etc.) von der Steuer absetzen. Jetzt werde ich mir aber teilweise die benötigten Teile für die Reparatur selber besorgen (ebay, Freunde ... ) und da habe ich eben manchmal keine Rechnung, weil das auch gebrauchte Teile sind und ich meistens Bar bezahlen muss. Und ich kann mir aber denken, dass das Finanzamt bei der nächsten Steuererklärung Nachweise und Belge haben will über die Reparaturkosten.
Was kann ich als Nachweis verwenden? Habt ihr sonst gute Tippe oder Ratschläge ?
w
7 Antworten
Da es für die Absetzbaren Kosten keine Obergrenze gibt, und du dir sicher bist, nahezu die gesamten Kosten über die Steuer zurück zu bekommen, würde ich auf das Kaufen von Gebrauchtteilen verzichten (Warum auch, wenn neue von anderer Stelle komplett bezahlt werden).
spricht ja nichts dagegen, wenn er in dementsprechender Höhe Steuern gezahlt hat
Ich glaube, Du hast nicht so recht verstanden, worüber Du da schreibst.
Selbst, wenn er in "dementsprechender Höhe Steuern gezahlt hat" und seine Ausgaben vom Finanzamt anerkannt werden, bekommt er maximal den prozentualen Anteil an den Reparaturkosten von Finanzamt zurück, der in etwa seinem Grenzsteuersatz entspricht.
Das sind in keinem Fall auch nur annnähernd "die gesamten Kosten".
du dir sicher bist, nahezu die gesamten Kosten über die Steuer zurück zu bekommen,
Finanzämter erstatten überzahlte Steuern, aber sie ersetzen nicht die Unfallkosten.
Derartige Kosten sind Werbungskosten, die das zu versteuernde Einkommen verringern und dadurch zu einer Steuererstattung führen.
Beim Finanzamt zählen nur Belege oder Du musst die Ausgaben "glaubhaft" machen, was ohne schriftliche Unterlagen ziemlich schwierig wird.
Welche Anforderungen Dein Finanzamt stellt, kannst Du am besten dort direkt erfragen. Wenn Du nicht tricksen willst oder an Schwarzarbeit denkst ("Freunde"), kannst Du dort ruhig anrufen. Die sagen Dir genau, was für Belege sie sehen wollen und was Du machen musst, wenn Du keine Belege hast.
Theoretisch könntest Du (besser nicht ...) auch die Kosten einfach in der Steuererklärung angeben, man muss heute keine Belege mehr einreichen. Aber haben muss man sie schon, da das Finanzamt diese jederzeit nachfordern darf und dann sieht man ziemlich dumm aus, wenn man gar keine hat. Das bedeutet dann schlechte Karten für die nächsten Jahre.
Wenn du schon privat kaufst (eBay, Schrott, Freunde etc.) lass ein Quittung unterschreiben mit Verkäufer Name, diese kannst du als Ausgabe bei Kasse verwenden, halt ohne mwst.
- mindert deine Gewinn
- stimmt dein Kasse.
Nichts. Wenn kein Nachweis vorhanden, dann kein Nachweis vorhanden.
Ansonsten gehen Quittungen und Überweisungsnachweise. Genauer sagts dann der zuständige Mitarbeiter, der deine Steuer bearbeitet.
Also eine Rechnung ist meines Wissens schon nötig, um den Kauf geltend für die Versicherung usw. zu machen. Grade bei solchen Kostenübernahmen wird gerne oft gezweifelt. Deine Freunde können dir doch auch eine Rechnung ausstellen? Oder braucht man die Originalen vom zertifizierten Teilehändler?
Leider kenne ich mich da nicht aus. Sorry
LG
Sascha
Das wäre schön, wenn es so wäre. Ist es aber nicht.