Kfz Gutachten MwSt abgezogen oder nicht?

5 Antworten

Nein, kannst Du nicht, Du hast fiktiv abgerechnet, dabei kann die VErsicherung alles abziehen, was nicht angefallen ist. Nicht nur die mehrwertsteuer, sodern auch nicht angefallene Verbringungskosten. Wenn Du das Auto nun selbst repariert hast, kannst Du nur die MwSt geltend machen, die Du auch bezahlt hast, in Fall eben keine. Aber Du kannst trotzdem noch Kosten für Telefon und Fahrtkosten sowie Portokosten geltend machen, die Du für die Regulierung aufgewendet hast.

Viel wichtiger ist aber, daß Du eine Nachbegutachtung machen läßt, daß der Schaden behoben wurde und das Fahrzeug wieder instandgesetzt ist. Wenn Du dieen Nachweis nicht hast, dann kann Dir das beim nächsten Unfall zum Verhängnis werden. So ist es einem meiner Kudnen ergangen.

Genau wie Du, hat er das Auto selbst repariert, da selber Kfz Meister und Lackierer alles ohne Rechnung und Nachweis. Dann ist ihm wieder einer rein gefahren und die Versicherung weigert sich zu zahlen, mit der Behauptung das Fahrzeug sei nach letzem Unfall nicht repariert worden und hatte bereits einen Vorschaden von ebenso wie bei Dir knapp 15kEUR. Nur aufgrund der Zeugen aussage eines meiner Kollegen hat er vor Gericht sein Recht bekommen.

Also laß es zur Not auch euf eigene Kosten Nachbegutachten, das kostet nicht die Welt.

keine Rechnung hab, halt alles unter die Hand.

Meinst du eine Versicherung fördert Steuerbetrug?

NEIN, keinen Cent bekommst.

Woher ist denn überhaupt die Ware "unter der Hand" , ist diese Gestohlen?

Dann läge neben Steuerhinterziehung noch eine weitere Straftat vor. Diese nennt sich Hehlerei.

Aber du kannst dies ja mal bei der Versicherung reklamieren und denen mitteilen, dass du Neu-Ware unter der Hand gekauft hast.

Mal sehen was dann passiert.

Alles eigentlich klar gesagt! Offizielle rechnung nach Reparatur= Volle Summe einschl. MwSt! Eigen-oder Privatreparatur= Keine Steuerauszahlung!

wenn du die Schadensumme auszahlen lässt bekommst du die MwST nie ausbezahlt

TransalpTom  26.09.2013, 18:36

Nein, das ist nicht richtig, er kann die MwSt die er für die Reparatur ausgegeben hat nachfordern.

mar1980  28.09.2013, 05:41
@TransalpTom

bei Reparaturen ohne Rechnung MwSt geltend machen geht nicht! er kann sich die Schadenssumme ohne MwSt auszahlen lassen und mit dem Auto machen was er will (zb. Verkaufen oder selbst reparieren) die MwSt wird nur von der Versicherung bezahlt wenn er sein Fahrzeug in einer Werkstatt mit Rechnung reparieren lässt.

Was willst Du mit der Merkelsteuer?

Die Merkelsteuer ist für Merkel da, nicht für Dich.

Nur wenn Du für die Reparatur Merkelsteuer bezahlst, die also machen lässt, dann bekommt die Werkstatt von der Versicherung die Merkelsteuer, um sie Merkel zu bezahlen.