Auskunft Finanzamt bei Todesfall
Das Finanzamt erhält also Meldung über Kontostände am Todestag eines Verstorbenen. Wer darf da nachfragen - nur die Witwe oder auch andere Miterben?
2 Antworten
Wie du schon bei der vorherigen Frage gelesen hast, erhältst du Nachricht vom Nachlassgericht, wenn du zu den nächsten Verwandten gehörst (Kind). Die Kontostände per Todestag sind maßgebend für den etwaigen Anspruch eines Pflichtteils. Zuvor müssen aber die Bestattungskosten abgezogen werden.
Allenfalls kannst du dich auch direkt an das Nachlassgericht wenden und Einsicht in die Unterlagen fordern.
lindgren
15.02.2015, 12:29
@smileyfragt
Den Link habe ich dir schon bei deiner letzten Frage gepostet, allenfalls kannst du auch selbst im Netz suchen.
smileyfragt
15.02.2015, 12:34
Fragesteller
@lindgren
Ja, stimmt.
Um Auskunft zu erhalten, muss ein Erbschein vorgelegt werden
Gibt es da im Internet etwas Schriftliches darüber, das ich kopieren kann und notfalls bei einem persönlichen Gespräch mit evtl. Erben vorlegen?