Ausbildungsvertrag unterschrieben, aber wahrscheinlich ein schlechtes Zeugnis. Grund für eine Kündigung?

5 Antworten

Der Vetrag ist gültig mit Unterschrift. ausser es steht explizit drin, dass er erst dann wirksam wird wenn ein Notendurchschnitt von mindestens V.V erreicht wird. Das macht aber kaum einer. also entspann dich.,

Bei vielen Arbeitgebern musst du dieses Abschlusszeuhgnis nie nachreichen, es interessiert viele gar nicht mit welchem genauen Notendurchschnitt du abgeschlossen hast.....

Ein "vernünftiger" Arbeitgeber, der dich bereits kennen gelernt hat, wird sich weniger um dein Zeugnis kümmern.

Er hat schließlich 4 Monate Probezeit zur Verfügung, um dich wirklich einschätzen zu können. Auf das Urteil von LEHRERN geben viele sowieso nicht viel.

Das ist kein direkter Kündigungsgrund. Allerdings hast Du Ersteinmahl eine Probezeit, in der Du ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kannst.

Solange du nicht wissentlich völlig falsche Angaben über deine schulischen Leistungen gemacht hast, wird dein schlechtes Zeugnis nicht zu einer Kündigung führen.

In der probezeit immer. aber der handel sucht leute und da sollte dies das kleinste problem sein!