Ausbildung beendet/pausiert, was nun?
Moin,
Ich habe mich dazu entschlossen meine ausbildung aufgrund von psychischen Problemen zu pausieren.
Da mein Betrieb gleichzeitig nun Insolvenz anmelden musste, musste ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Jetzt ist meine Frage: sollte ich in eine Klinik, wie sieht es aus mir den krankengeld, welches ich bekommen sollte. Muss ich das nochmal extra beantragen?
Zudem muss ich noch zum Arbeitsamt. Was genau soll ich denen mitteilen?
Danke im voraus
Und beste Grüße
~Chris
4 Antworten
Der Aufhebungsvertrag war eine beschissene Idee. Wenn das Unternehmen insolvent ist dann wärst du eben aufgrunddessen gekündigt worden. So hast du jetzt die schlechteste Ausgangslage die in deiner Situation möglich gewesen wäre!
Beim Arbeitsamt musst du dich erstmal arbeitssuchend melden. Auch wenn du krank bist. Sonst bekommst du nämlich gar nichts.
Klinik... ja kling gut. Aber du wirst nicht einfach so einen Platz bekommen und schon gar nicht, wenn du nicht vorher schon in Behandlung warst. Es gibt viele Patienten und kaum Plätze. Geh also bitte zu deinem Hausarzt, erzähl ihm wie es dir geht und schaut gemeinsam was sich gerade machen lässt.
Nur sucht er keine neue Stelle und wird daher länger arbeitslos bleiben. Daher ist der Aufhebungsvertrag - mit dem er quasi freiwillig arbeitslos geworden ist - nicht gerade eine gute Ausgangslage wenn es darum geht sich irgendwie finanziert zu bekommen.
Ob mit Kündigung oder Aufhebung: In diesem Fall ist der finanzielle Anspruch für ALG gleich, da ein wichtiger und nachweisbarer Grund vorliegt.
Wo siehst Du zwischen Freiwilligkeit oder Unfreiwilligkeit jetzt den konkreten Unterschied in der finanziellen Sache?
Was den Aufhebungsvertrag angeht, bist Du damit beim Arbeitsamt auf der sicheren Seite. Du hast zumindest Anspruch auf ALG1.
Wie sehr krank Du bist, musst Du allerdings selbst entscheiden. Also ob mit Klinikaufenthalt. Über entsprechende Kosten musst Du Dich beim Hausarzt und der Krankenkasse erkundigen. Rückendeckung vom Haus- und/oder Facharzt in Form von Untersuchungen und Unterlagen wäre natürlich für ein Gespräch mit der Kasse von Vorteil. Auch zeitlich.
Alles Gute.
Mit Aufhebungsvertrag?
Jap.
Um hierfür nicht mit einer Sperrzeit belastet zu werden, muss der Aufhebungsvertrag durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt sein, vgl. § 159 Abs. 1 SGB 3. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, ist gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben.
Eine betriebsbedingte Kündigung wäre hier angebracht.
...gewesen. In die Vergangenheit zu schauen, hilft jetzt nicht weiter.
Der Aufhebungsvertrag war keine gute Idee, wenn der Ausbildungsbetrieb eh insolvent ist.
Melde Dich sofort arbeitssuchend und ggf. arbeitslos.
Eine Sperrzeit kann evtl. vermieden werden, wenn Du dem Aufhebungsvertrag aus sog. wichtigem Grund zugestimmt hast. Vielleicht reicht Deine gesundheitliche Situation als wichtiger Grund aus.
Deine gesundheitliche Situation mußt Du natürlich der Agentur für Arbeit mitteilen.
Krankengeldfragen bitte mit der zuständigen Krankenkasse klären.
Wenn der Betrieb insolvent ist, solltest du eine betriebsbedingte Kündigung einfordern. Damit bist du auf der sicheren Seite. Dann meldest du dich arbeitslos und ggf krank.
Naja, es geht um einen Ausbildungsplatz. Mit entsprechendem Zeugnis und der Info uber die Firmenpleite sehe ich keine Einschränkungen bei einer Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle. Azubis werden händeringend gesucht, die verfügbaren Plätze wurden in den letzten Jahren nie ausgeschöpft. Und Anspruch auf ALG besteht ja auch.