Aufwendungen für Energetische Maßnahmen - Angabe Brutto oder Netto?
Hallo,
in der Steuererklärung in der Anlage Aufwendungen für Energetische Maßnahmen, gibt man da den Brutto Rechnungsbetrag oder Netto Rechnungsbetrag an?
PS: Kann der Rechnungsempfänger wenn er nur Teilhaber von der Immobilie ist, die vollen Kosten zu 100% ansetzen oder nur anteilig?
1 Antwort
Hallo pratwa,
du setzt an, was du bezahlt hast. Also den Bruttobetrag.
Wenn du Eigentümer von einem Teileigentum bist, dann bekommst du eine Bescheinigung über deinem Anteil von der WEG-Verwaltung.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
karliemeinname
21.01.2022, 09:56
@pratwa
Dann macht ihr die Verwaltung selbst.
Es kann ja nicht jeder beim Finanzamt die Rechnung vorlegen.
pratwa
21.01.2022, 10:03
Fragesteller
@karliemeinname
Gut Danke, also kann ich die Rechnung zu 100% geltend machen, wenn nur ich die Rechnung geltend mache und niemand anders
karliemeinname
21.01.2022, 10:06
Habe keine WEG Verwaltung, sondern ein Haus zu 50%