Auf Rechnung arbeiten

7 Antworten

Die Frage ist nicht ohne weiteres richtig zu beantworten. Warum überhaupt eine Rechnung? Das sieht eher nach einer Scheinselbstständigkeit aus, die verlangt wird. Du würdest ja in den sogenannten Minijob fallen, indem du keine Steuern zahlen musst und der Arbeitgeber will sich davor drücken. Lass dich nicht darauf ein, denn dann bräuchtest du einen Gewerbeschein und bist gleichzeitig Umsatzsteuer-Gewerbesteuer-und Einkommenssteuerpflichtig. Hinzu kommt, dass die IHK auch an dich herantreten wird. Ich hoffe. es hilft.

Eine "Rechnung" darf man nur ausstellen, wenn man das Gewerbe angemeldet hat. Wenn unter 13.500 Euro Umsatz in Jahr, zählt man zu den sogenannten "Kleinunternehmern" und man ist von der Umsatzsteuer befreit. Der Einkommenssteuer unterliegt aber der Netto-Umsatz gegenüber dem Finanzamt allemal. Der Einkommenssteuersatz bewegt sich zwischen 15 und 42 Prozent des Einkommens. D.h. von 100.000 Euro Netto-Umsatz muss man zwischen 15.000 und 42.000 Euro an das Finanzamt abführen. Der Einkommenssteuersatz richtet sich nach der Höhe des Einkommens (Progression)

Neckarss  22.04.2013, 20:10

Mittlerweile liegt der Steuerfreibetrag bei 17.500€ im Jahr.

robinsirlocsley  22.04.2013, 20:43
@Neckarss

Stimmt.

stelari  22.04.2013, 21:44

jeder Person darf eine Rechnung stellen - egal ob privat oder gewerbetreibender... der Privatmann darf nur keine Mehrwertsteuer ausweisen!

Als Honorarkraft bist du alleine für deine Steuer- und Sozialabgaben verantwortlich. Du musst NICHT ein Gewerbe anmelden, kannst dies aber tun wenn du möchtest. Wenn der Auftraggeber die Ausweisung der Umsatz- oder Mehrwertsteuer verlangt, dann musst du ein Gewerbe haben, denn eine Privatperson kann dies nicht weil sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Es kommt auch darauf an, was du genau ausübst, da nicht alles unter Gewerbetreibende fällt - hier hilft das Finanzamt weiter, die haben das letzte Wort. Ich als Fotodesigner bspw bin kein Gewerbetreibender, a.) ein freier Beruf und b.) Künstler

  • Die Einnahmen daraus sind bei der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit anzugeben
  • besteht kein weiteres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, muss du dich freiwillig Krankenversichern
  • die " einfache Buchführung " (Einnahmen / Ausgaben) wird dringend empfohlen!

Also wenn du auf 11€/Std. netto arbeitest musst du in die Rechnung noch die 19% MwSt dazurechnen, die du dann natürlich später an das Finanzamt abführen musst.

Was du dabei auch beachten solltest, ist das du, wenn Du freiberuflich arbeitest auch natürlich deine Krankenkasse usw selber tragen musst, da du ja durch den Arbeitgeber nicht versichert bist, sondern über dich selber und dein eigenes Gewerbe was du ja dafür benötigst.

Im Schnitt kannst du von den 11€/ Std. netto noch einmal ca 30-35% abziehen für deine Sozialabgaben die du selber zahlen musst.

Gruß

Elissila 
Fragesteller
 22.04.2013, 20:22

Ich würde um die 200 Euro im Monat verdienen. Das bedeutet also, dass ich davon 60 Euro getrost vergessen kann? Das macht keinen Sinn! Außerdem bin ich familienversichert; muss ich dann trotzdem noch für die Krankenkasse zahlen?

Da bist du dann Angemeldet auf Minijob Basis und du würdest da dann in der Woche 55,-€ verdienen da es geringfügig ist musst du keine Steuern zahlen das muss der Arbeit geben machen

Neckarss  22.04.2013, 20:10

Absoluter Unsinn, wenn man auf Minijob-Basis arbeitet ist man angestellt und arbeitet nicht auf Rechnung.

Auf Rechnung kann man nur Arbeiten wenn man einen Gewerbeschein (zBsp. Dienstleistungsgewerbe Gastro usw) hat und dem Unternehmen eine Dienstleistung stellt und dafür eine Rechnung schreibt.

stelari  23.04.2013, 06:15
@Neckarss

Hmm - ich habe keinen Gewerbeschein und arbeite auch auf Rechnung,,, und nu?