Auf Notebook gesetzt. Notebook lag auf dem Bett. Zahlt die Haftpflichtversicherung

6 Antworten

Die Rechtsschutzversicherung hat damit gar nichts zu tun. Mit deren Hilfe könntest du höchstens deinen Cousin verklagen. Meldet den Schaden und seid dabei wahrheitsgemäß. Dann werdet ihr ja die Entscheidung des Versicherers bekommen. Natürlich kann man fragen, was dein Cousin auf deinem Bett verloren hat, aber eigentlich geht auch das niemanden etwas an.

Zuerst einmal: hat heute keiner mehr Augen im Kopf ? Wenn ich mich irgendwo hinsetze, hinlege oder hinschmeisse - schau ich vorher...

Die Rechtsschutzversicherung hat damit was eigentlich genau zu tun ? Die ist dafür da, Dir Strafsachen und Rechtsangelegenheiten zu klären bzw. Dir Ansprüche zu sichern, wenn der andere nicht zuckt. In dem Fall wäre es höchstens die Haftpflicht des Cousins mit dem Zeitwert.

Hallo,

Das hat nichts mit der Rechtschutzversicherung, sondern mit der Haftpflichtversicherung deines Cousins. Melde den Vorfall unbedingt und schnell bei der Versicherung. Ganz wichtig ist, dass du dabei nicht übertreibst, sondern wahrheitsgemäß und sachlich bleibst. Dann entscheidet die Versicherung ggf. mit einem Gutachter (wobei das eher bei größeren Schäden der Fall ist) über einen eventuellen Ersatz in Geldform.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Lies dir das hier am besten auch mal durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Haftpflichtversicherung

Marco

Er muß es seiner Haftpflicht wahrheitsgemäß melden. Bei solchen Sachen prüft die Versicherung dann sehr genau, weil es hier viele Betrugsfälle gibt. Ob die Versicherung nun zahlt bleibt abzuwarten, denn es klingt schon ein wenig unglaubwürdig, denn eigentlich sieht man doch wo man sich hinsetzt.

Ich meine Haftpflichtversicherung nicht Rechtschutzversicherung

vierfarbeimer  22.11.2014, 00:58

Da dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Das sollte die Vers. übernehmen.