Ist es verboten, wenn ich mich auf ein fremdes Auto draufsetze?

8 Antworten

Du musst hier 2 Dinge auseinander halten.

Es ist dir grundsätzlich nicht erlaubt, dich auf das Auto eines Anderen zu setzen. Damit schränkst du in jedem Fall während des Sitzens die Eigentumsrechte des Eigentümers ein.

Allerdings ist es nicht strafbar, sich auf ein fremdes Auto zu setzen. Dies könnte allenfalls dann zum Tragen kommen, wenn du dich trotz Aufforderung weigerst, von dem Auto herunterzusteigen. Dann hätten wir wohl den Straftatbestand der Nötigung.

Weiter musst du natürlich aufpassen. Für jede Beschädigung, die du verursachst, bist du haftbar. Ich würde sogar soweit gehen, dass deine Haftpflicht-Versicherung die Regulierung des Schadens verweigern würde, da es sich hierbei wohl um grobe Fahrlässigkeit handelt.

Karrosserieblech ist sehr dünn. Hier sind Beulen alleine schon durch das Gewicht einer Person möglich. Ausserdem sind Autolacke kratzempfindlich.

Ein Schaden würde auf jeden Fall entstehen, da Autobleche sehr dünn sind. Dieses würde dann unter Sachschaden fallen.

Fremde Autos sind nicht dazu da, um sich darauf zu setzen !

Es handelt sich um fremdes Eigentum, welches du zu achten hast !

Auf keinen Fall ist es dazu da, sich darauf zu setzen.

Ausserdem ist deine Vorstellung, dass du es nicht beschädigst - falsch !

Die Bleche sind heutzutage so dünn, dass da schnell mal Beulen drin sind.

Und das kann dann ganz schön teuer werden. Und wenn du noch minderjährig bist, müssen deine Eltern das bezahlen, denn die haften für dich.

Ja - fremdes Eigentum zu besetzen oder zu beschädigen ist strafbar..

Der Besitzer braucht nur ein Foto zu machen und schon hast du den Ärger.

Und den würde ich an deiner Stelle möglichst vermeiden.

Hinzu kommt ja noch, wenn da evtl.schon Kratzer im Lack waren, wird der Besitzer vllt. behaupten, dass sie durch deine "Besetzung" darein gekommen sind.

Und dann beweis erst mal das Gegenteil !

Und Lackarbeiten sind ebenfalls teuer !

Alles Gute !

Nicht verboten heißt nicht automatisch erlaubt. So etwas macht man nicht. Wäre es dein Auto, wäre es dir doch wohl auch nicht recht.

Es gibt keine Vorschrift oder Gesetz, nach der du bestraft werden könntest, solange kein Schaden entsteht. Erst wenn ein Schaden entsteht käme Sachbeschädigung in Frage, die muss aber tatsächlich vorliegen.

Dafür könntest du auch kein Bußgeld bekommen sondern nur Ärger mit dem Besitzer. Der könnte dich rein theoretisch auf Unterlassung verklagen, was an Albernheit allerdings kaum noch zu übertreffen wäre.