Arztrechnungen der Verstorbenen bezahlen?

6 Antworten

Ja, du musst zahlen. Lediglich kannst du mit der Praxis Kontakt aufnehmen und dir die Unterlagen zeigen lassen.

Eine angenommene Erbschaft beinhaltet auch solche Verpflichtungen.

Wenn Du nicht begründen kannst, dass die Rechnung unplausibel ist, bleibt Dir nicht viel übrig, als sie zu bezahlen.

Wenn Du aber weißt, dass Deine Bekannte an einem der aufgeführten Behandlungstage sich an einem anderen Ort aufgehalten hat,könntest Du den Arzt wg. Betrugs anzeigen und die Zahlung verweigern.

Du müsstest aber die Rechnung bei der Krankenversicherung Deiner Bekannten einreichen können, das würde ich vor der Begleichung der Rechnung auf jeden Fall tun. Es könnte ja sein, dass dieselbe Rechnung bereits erstattet wurde.

Die Rechnung schmälert auch den Betrag, der der Erbschaftssteuer zugrunde liegt.

Ja, aber wenn du das Erbe angetreten hast, musst du zahlen, du kannst dich aber noch beim Rechnungsleger erkundigen, ob die Rechnung so korrekt ist !!

Sie können die Verpflichtung natürlich durch Nichtwissen bestreiten. Dann ist es am Arzt die Punkte im Einzlenen nachzuweisen.

Am Besten wenden sie sich an die Krankenkasse des Verstorben. In Deutschland besteht mitlerweise Versicherungspflicht, d.h. jeder muß eine Krankenversicherung haben.

Hallo.

Die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen wo deine Bekannte drin war. Je nach Höhe kann das der Eigenanteil sein. Kopie verschicken.
Die kontrollieren das, mache ich auch bei Zahnsachen, weil ich da absolut keinen Schimmer von habe.

Mit Gruß

Bley 1914