Leichenschau ,Kostenübernahme bei nicht Antritt des Erbes?
Hallo zusammen,
Ich habe mit meinem Vater in den letzten Jahren keinen Kontakt mehr.
Nun ist er verstorben und ich habe eine Rechnung der Leichenschau bekommen.
Das Erbe trete ich nicht an, da ich nicht weiß,ob er noch Schulden hat.
Seinen Körper hat er der Wissenschaft vermacht, da er vor 20 Jahren ein Herz transplantiert bekommen hat.
Die Klinik wird ihn, nach abgeschlossener Untersuchung, in 2-3Jahren auch auf dem Klinikfriedhof beerdigen.
Muss ich wirklich die Arztrechnung bezahlen?
Danke euch für eure Unterstützung.
4 Antworten
Du bist nach § 24 BestattG trotzdem verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen. Und das unabhängig davon, ob Du das Erbe antrittst oder nicht.
Und wie #peterohm schon geschrieben hat: Mach Dich schlau wegen dem Erbe und sonstiger Dinge. Eine Erbausschlagung erfolgt nicht, wenn man mit jemand vom Amt telefoniert.
Ein Tipp wegen der Arztkosten: Wenn der Körper der Wissenschaft vermacht wurde, dann übernehmen die vielleicht die Kosten. Also da mal nachfragen. Kommt aber auf den Vertrag an, den Dein Vater gemacht hat.
Ich würde die Leichenschau mal zu den Beerdigungskosten zählen. Google gibt auf die Schnelle hier keine Auskunft. Wie gesagt, das kann im Vertrag mit der Klinik mit drin sein, aber den wirst Du vermutlich nicht haben. Frag mal bei der Klinik an.
Wer hat sich denn um den Nachlass gekümmert? Wohnung etc.
Andererseits, das sind etwas unter 100 Euro, möglicherweise lohnt da der Aufwand nicht. Und wie gesagt: Um die andere Dinge kümmern, Erbe ausschlagen, Wohnung kündigen ...
Ich würde die Leichenschau mal zu den Beerdigungskosten zählen.
sehe ich genauso, war bei meinem Vater ebenso, mein Bruder hat das Pflichtteil gefordert, und wurde angerechnet.
Seitdem ca. 3 Monate ist Funkstille. für den FE - Erbe angenommen
FE?
Frageersteller also du
wer verwaltet sein Erbe? diese Kosten sind aus der Erbmasse zu zahlen. warum sprichst du nicht mal mit der Bank wo er sein Konto hat
nach Kenntnis des Erbfalls hast du 6 Wochen Zeit um das Erbe abzulehnen.
Warum sollte er Schulden haben?
Mich hat vom Gericht noch keiner angeschrieben. Er lebte im süden ich im Norden. Nur das Ordnungsamt hat sich bei mir gemeldet. Dieser dame teilte ich mit,dass ich das Erbe nicht antrete. Seitdem ca. 3 Monate ist Funkstille.
Ich weiss das er damals eine Menge Schulden hätte und sie zu Lebzeiten nicht beglichen hat.
mir scheint, du hat das Erbe durch Untätigkeit angenommen -
das Erbe hättest bei einem Notar in deiner Nähe ausschlagen müssen, das kostet etwas, der Notar hätte sich mit dem Nachlassgericht am Wohnort in Verbindung gesetzt
oder persönlich dort erscheinen und ausschlagen
du wirst zahlen müssen
da fallen mir noch andere Sachen ein, für die du noch zuständig bist, er war Mieter einer Wohnung - kein Erbe ausgeschlagen, Wohnung wurde nicht gekündigt - du zahlst als Erbe
das kann noch kommen, das Nachlassgericht sucht Erben und dann läuft alles weitere
Erbausschlagung muss notariell oder beim Nachlassgericht erfolgen. Solange du kein Anschreiben vom Nachlassgericht bekommst läuft die , Frist nicht! Vorher nichts bezahlen!
Das heißt also: Auch die Arztrechnung nicht? Die Forschungszeit wird 2-3 Jahre dauern. Vielleicht kommt dann etwas vom Gericht?
Und die 6 Wochenfrist läuft erst ab den behördlichen Bescheid?
Nein ab dem Moment, an dem du Kenntnis vom Tod deines Vaters hattest, egal von wo.
Wird sowas beim Ordnungsamt überhaupt vermerkt? Sonst könnte man immer noch sagen, dass man es vor kurzem zufällig erfahren hat
Genau! Erst muss der Erbe aufgetrieben werden! Wir hatten vor zwei Jahren mit der Schwester meine s Mannes dieses Problem. Kein Testament, nichts könnte geregelt werden solange kein Erbschein erteilt wurde. Nur mein Mann war der direkte Einzige Nachkomme da war das in 5 Monaten erledigt. Trotzdem Diese lange Zeit und erst hernach würde bezahlt. Bei der Erbschaftssteuer ist es was anderes das dauert nun schon ,36 Monate und noch nichts in Sicht!
Lehne bei Gericht das Erbe ab, dann hast du auch mit diesen Kosten nichts mehr zu tun.
Ich habe noch nichts vom Gericht bekommen. Mein Vater lebte in Offenburg und ich lebe im Norden.
Ich habe keinen Erbschein beantragt.
Die Ärztin hat meine Adresse von seiner Lebensgefährtin. Sie waren nicht verheiratet. Die Ärztin meinte, dass die Familie auf jeden zahlen muss. Wer und wie viel wäre Ihnen egal.
Meine Kinder haben auch das Erbe ihres Vaters ausgeschlagen, weil er sich jahrelang nicht um sie gekümmert hat. Damit mussten sie auch nicht für die Bestattungskosten usw. aufkommen.
Du musst das innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnisnahme des Todes deines Vaters beim Nachlassgericht angeben.
Lässt du diese Frist verstreichen, musst du zahlen.
wer hat die Bestattungskosten bezahlt? wahrscheinlich aus dem Erbe.
wenn es nicht aus dem Erbe bestritten werden kann, sind die nächsten Angehörigen in der Pflicht - darunter fallen auch die Kinder.
Lehne bei Gericht das Erbe ab, dann hast du auch mit diesen Kosten nichts mehr zu tun.
Das stimmt nicht.
War aber bei uns so.
Würde mich extrem wundern. Nach dem § 24 BestattG tragen Kinder alle Beerdigungskosten, wenn diese nicht vom Erbe gedeckt sind. Ob sie das Erbe angenommen haben oder nicht spielt dabei keine Rolle.
dann hatte es einen anderen Grund, geht nicht aus deiner Ausführung hervor.
Danke erstmal. Hier geht es alleine um die Rechnung vom Arzt.
Die Beerdigung erfolgt nach Ende der Forschung und wird von der Klinik erledigt.
Ich habe bis jetzt von keinem Notar oder dem Nachlassgericht in irgendeiner Weise einen öffentlichen Bescheid über den Tod meines Vaters bekommen.
Die Frage ist also, ob ich die Arztrechnung überhaupt ( jetzt schon) bezahlen muss. Oder ob ich darauf warten kann, dass ich einen offiziellen Bescheid bekomme.
Ich habe nur die Arztrechnung.
Einen Totenschein habe ich auch nicht bekommen.