Arbeitszeugnis nach fast 3 Monaten immer noch nicht erhalten?

6 Antworten

Wie die anderen schon geschrieben haben, kann man einen Brief mit Fristsetzung verschicken und anschließend zum Gericht, bzw. Anwalt gehen. Möglicherweise versaut man sich damit aber sein gutes Zeugnis, weswegen ich die persönliche Variante vorziehen würde. Also kümmere Dich zuerst selber darum, indem Du anrufst, mailst, einen Brief schreibst oder persönlich vorbeigehst. Mach das nett und freundlich mit ein bisschen Smalltalk, meistens klappt das am schnellsten. Ansonsten kannst Du immer noch Deine Eltern einschalten und die mal mit ins Boot holen. Erst DANN würde ich zu Rechtsmitteln greifen. Viellicht hat Deine Ausbilderin einen guten Grund (zu viel zu tun, krank, etc.) und Du schießt mit Kanonen auf Spatzen.

verreisterNutzer  24.04.2018, 16:25

Das ist ja grundsätzlich alles richtig, aber trotzdem gibt es Grenzen!

Wenn es eine Ausbilderin nicht schafft, innerhalb von drei Monaten (ohne wirkliche Gründe dafür zu nennen) ein simples Ausbildungszeugnis zu erstellen, muss man ihr "auf die Füße treten".

Ansonsten muss man ihr die Funktion entziehen.

Ich rate dazu, sollte die ihr gesetzte Frist verstreichen, an die Geschäftsführung heranzutreten, eine letzte Frist zu setzen, und dann ggf. Rechtsmittel zu nutzen.

Schreib einen Brief und mahn Dein Zeugnis mit Frisstsetzung (7-10 Tage) an. Auf Dein Ausbildungszeugnis hast Du nach § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) einen Rechtsanspruch.

Nachdem Du schon mehrmals nach Deinem Zeugnis gefragt hast, muss der Betrieb Dir das Zeugnis zuschicken, es ist keine "Holschuld" mehr.

Hexle2  23.04.2018, 10:59
Frisstsetzung

Ein "s" zu viel, zu spät gesehen (vorsorglich, bevor mich jemand verbessern will)

Da Deine Ausbilderin offensichtlich wenig Erfahrung in der Erstellung von Ausbildungszeugnissen hat, rate ich Dir, Dein Zeugnis nach Erhalt hier anonymisert, aber vollständig - von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum/Unterschrift(en) - zur Überprüfung und Kommentierung einzustellen.

Dann mach' das schriftlich, als Einwurf-Einschreiben und mit Fristsetzung.

Kündige an, daß Du, falls die Frist verstreicht, den Rechtsweg beschreiten wirst.

Informiere gleichzeitig Deine IHK/Handwerkskammer.

Im Zweifelsfall setze eine Frist per Einschreiben, wenn diese Verstrichen ist, kannst du Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Das ist natürlich ein ziehmlich harter weg, aber wenn sonst nichts zum Ziel führt