Arbeitsunfall,Minusstunden?

4 Antworten

Dein Chef hat recht aber der Notarzt ist befugt einen Schein auszustellen.

Selbstverständlich muss Dein AG Dir die Zeit von 11.30 Uhr bis 16.00 Uhr bezahlen, auch wenn Du für diesen Tag keine AU-Bescheinigung hast. Durch Krankheit können und dürfen keine Minusstunden entstehen und dass Du als Folge des Unfalls arbeitsunfähig warst, steht ja außer Frage.

Die Zahlungen bei Arbeitsunfähigkeit entstehen ja nach dem Entgeltfortzahlungsprinzip. Du musst so bezahlt werden, wie Du ohne den Eintritt der AU bezahlt worden wärst. In Deinem Fall von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Die Argumentation Deines AG ist (vorsichtig ausgedrückt) ein Witz. Du hattest nachweislich einen Arbeitsunfall und bist zur Erstversorgung gegangen. Am Folgetag bekommst Du eine AU-Bescheinigung Deines Arztes. Was will Dein AG noch?

Was steht eigentlich zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Arbeitsvertrag? Steht da etwas "ab dem ersten Krankheitstag" oder gilt eine tarifliche oder gesetzliche Regelung? In Deinem Fall hätte aber auch der Arzt für den vorigen Tag rückwirkend die Bescheinigung ausstellen dürfen.

emtima 
Fragesteller
 06.01.2014, 13:52

Hallo,hab gerade mal im Arbeitsvertrag geschaut und da steht nichts weiter drin ausser " Die Lohnzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung"

Ich habe mich auch gewundert warum die Krankschreibung nicht schon für den Unfalltag gilt. Für den Unfalltag gilt dann wohl der Unfallbericht von der Rettungsstelle wo alles drin steht. Arbeitszeit,Unfallzeitpunkt etc.

Dieser geht ja an die KK und die BG. Muss meinen Chef auch in Schutz nehmen,wir kommen gut klar und er hatte diesen Fall noch nicht und er weiss nicht so richtig wie das funktioniert. Er meinte der Unfallbericht geht jetzt an die BG und dann müssen wir sehen was dann kommt. Es kann aber sein das die Stunden eben Minusstunden werden weil ich eben für den Unfalltag keine AU habe. Er weiss es eben selber nicht genau.

Ich muss Mittwoch wieder zum Arzt und dann werd ich nochmal fragen ob die AU nicht hätte ab dem Unfalltag gelten müssen.

Hexle2  07.01.2014, 06:50
@emtima

Wenn im Arbeitsvertrag keine Regelung über eine AU-Bescheinigung steht und auf das Entgeltfortzahlungsgesetz verwiesen wird, gilt auch der § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Darin ist festgelegt, dass die AU-Bescheinigung dem AG vorzulegen ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Ich sehe hier keine Rechtsgrundlage für den AG die aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht gearbeiteten Stunden nicht zu bezahlen, im Gegenteil.

Frag doch mal den AG, auf welcher Rechtsgrundlage er die Zahlung verweigert und Minusstunden schreibt. Da wird er Dir die Antwort schuldig bleiben müssen, da es keine gibt.

Wenn Dein Chef schon so verständnisvoll ist, soll er sich das Entgeltfortzahlungsgesetz mal genau ansehen und es sich ggf. erklären lassen. Rechtlich gesehen, kannst Du drei Tage ohne AU-Bescheinigung daheim bleiben und er muss Dir Dein Dir zustehendes Entgelt bezahlen. Im Arbeitsvertrag wird doch auch darauf hingewiesen.

emtima 
Fragesteller
 09.01.2014, 11:31
@Hexle2

So alles geklärt, der Tag wird voll bezahlt vom AG. Vielen Dank für die Antworten Gruss

Hexle2  09.01.2014, 14:00
@emtima

Danke für die Info

Da Du einen Arbeistunfall mit anschließender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erlitten hast, bis Du ab Unfallzeitpunkt Arbeitsunfähig und die Zeit kann Dir nicht abgezogen werden. Setze Dich mit dem Betriebsrat oder Gewerkschaft inVerbindung.

Agraffe  06.01.2014, 10:13

?? er hat die AU doch erst 1 tag später bekommen? rettungsstellen stellen keine AU aus?

emtima 
Fragesteller
 06.01.2014, 12:24

Hallo, Betriebsrat oder Gewerkschaft gibt es bei uns nicht.

Glückwunsch zu so nenn Chef, such Dir nenn anderen Job...

Du könntest Dich in der Zwischenzeit mal mit der Berufsgenossenschaft unterhalten...