Arbeitsunfall oder nicht? (Hexenschuss)

6 Antworten

Ja ist so, das übernimmt die private Krankenkassen. Zwar war das Teil schwer, du hast dir den Schmerz aber durch "mutwilliges" bewegen zugefügt: Sagt die BG so..

Kannst Wiederspruch einlegen, hat aber hiefür keinen Sinn

Danach zum Arzt, hab dem alles erklärt und der meine das sei kein Arbeitsunfall das würde die BG ablehnen

Ja,leider wird es abgelehnt.

Ich habe vor 20 Jahren 180 Kg in vorgebeugter Stellung angehoben;ein großer Teil der Belastung ging auf die Halswirbelsäule.Ab dem nächsten Tag konnte ich nicht mehr arbeiten und war Monate zu Hause. Nach ein paar Monaten wurde ich von der BG angeschrieben:

  • Erst schrieb die BG,dass es ein Unfall war. Nach 3 Wochen kam die Ablehnung!

ZITAT:

Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes von Außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. In Ihrem Fall können wir von einem Verschleiß ausgehen.


Mal eben 180 kg anheben ist also nicht zeitlich begrenzt;echt lachhaft.Aber ich war damals zu jung und habe keinen Widerspruch eingelegt,leider!


In Falle eines Hexenschusses sehe ich es nicht als Berufsunfall an.

  • Du solltest mal ein MRT oder CT machen lassen,vielleicht hast Du eine Bandscheibvorwölbung oder einen Bandscheibenvorfall;das wird dann zwar auch nicht als Unfall anerkannt;aber man kann Dir helfen.Z.B. eine Reha zu machen.

Ja, das ist richtig. Man kann ja erstens nicht nachweisen, dass es bei der Arbeit passiert ist, und/oder es könnten auch schon vorher Probleme da gewesen sein, die Du nicht bemerkt hast, und dann hast Du auf der Arbeit den Rest bekommen.

Hoi.

Weil man bei so einem Fall von "Gelegenheitsursache" spricht.

Zu Erklärung: Wie oft hebt man ein Gewicht von ca. 5Kg? In handwerklichen Berufen bestimmt duzende Mal am Tag. Aber auch beim Einkaufen, bei der Gartenarbeit oder auch beim Wäsche waschen. Der Körper ist also in der Lage, so ein Gewicht immer wieder und jahrelang zu bewegen. Jetzt kommt es bei einer Bewegung/Drehung zum Hexenschuß. Dann ist es eben Zufall, dass das auf der Arbeit passiert ist. Anders wäre das gewesen, wenn das Gewicht viel höher oder man sich überraschend hätte drehen müssen.

Oder es wurde abgelehnt, wegen Vorschäden: Es wird eben auch immer geprüft, ob ein normal gesunder Mensch bei dem Unfallhergang die gleichen Verletzungen erlitten hätte. Bei einem Verkehrsunfall (Morgens auf dem Weg zur Firma wird ein Fußgänger vom Auto erfasst) ist es in der Regel egal, welche Vorschäden man hat. Die Knochenbrüche usw. treten bei jedem auf. Anders eben, wenn Wirbelsäule, Kniegelenke oder Bänder und Sehnen bei eigentlich normalen Vorgänge verletzt werden: z.B. Stolpern auf der Treppe, umknicken auf der Baustelle, heben von Material oder Drehbewegung.

Gesunde und nicht verschlissene Kniebänder halten mehrere hundert Kilo Belastung aus. Wenn aber das Bein bei einer Drehbewegung fest ist - dann geht die Belastung schnell darüber hinaus. Kennt man vom Fußball: durch die Stollen hat man einen besseren Stand, aber wenn man von den Beinen geholt wird kann das Bein nicht weggleiten und dann reissen die Bänder.

Zum Thema mit den 180Kg eines Vorredners: Die Verletzung muß auch innerhalb der Arbeitsschicht aufgetreten sein, dann spircht man vom Arbeitssunfall. Wenn später was passiert wäre das eine Berufskrankheit.

So, genug erstmal. Wenn noch Fragen offen sind - immer her damit.

Ciao Loki

Das äußere Ereignis fehlt um den Unfallbegriff zu erfüllen. Ein Unfall ist ein zeitlichbegrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, (das einen Gesundheitsschaden verursacht).