Arbeitsrecht - Am Ende vom Monat verfallen automatisch 10 Überstunden

11 Antworten

Nein, es sei, es gibt andere Klauseln, die dich verpflichten, die 10 Stunden bereits innerhalb des Monats abzubummeln.

§ 3 ArbZG:
Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

du hast also lt. Gesetz 6 Monate Zeit, sie abzubummeln.

jockl  14.02.2012, 10:08

.. oder darauf verzichten und den Abrebeitsplatz behalten.

DonRamon  14.02.2012, 10:11
@jockl

Bullshit!.......fraggle, DH

jockl  14.02.2012, 10:14
@DonRamon

Hallo Herr Schlaumeier, ein AG hat, wenn der das will, genügend Möglichkeiten einen unliebsamen AN los zu werden.

fraggle16  14.02.2012, 10:49
@jockl

diesen AN wird er wohl kaum jemals wieder loswerden, er hat schriftlich im Arbeitsvertrag gegen geltendes Recht verstoßen, der AN kann auf Wiedereinstellung klagen, wird Recht bekommen. Und wer einmal in Deutschland ne Wiedereinstellungsklage gewonnen hat, wirste so leicht nicht mehr wieder los.

PeterSchu  14.02.2012, 17:32
@fraggle16

jockl, im Grunde sollte man einen solchen Arbeitgeber in der Tat verlassen und ihn sein Geld durch eigene Arbeit verdienen lassen. Deine Einstellung ist leider die Grundlage dafür, dass solche Unverschämtheiten erst möglich sind. "Lieber das Maul halten und alles hinnehmen, auch wenn es gegen das Gesetz ist."

Maniac83  14.02.2012, 10:19

richtig, solange es ein Tarifvertrag ist! Außertariflich ist es anders, allerdings würde dann auch nichts über Überstunden im Vertrag stehen!

fraggle16  14.02.2012, 10:50
@Maniac83

@Maniac - hm?

Klauseln über die Behandlung von Überstunden (die Zeit, die über das monatliche Soll hinaus gehen) und Mehrarbeit (die Stunden die über die tägliche Höchstarbeitszeit hinaus gehen) sind nur dann wirksam, wenn sie konkretisiert sind.

Im obigen Beispiel wäre eine solche Klausel generell unwirksam, wenn nicht hervorgeht, warum diese Verfallen sollten. Daraus ließe sich umkehren, dass man zur Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit nicht verpflichtet ist - selbst wenn diese angeordnet würden.

Wirksam wäre die Klausel, wenn es heißen würde - mit der Zahlung von Gehalt in Höhe von 1234€ sind monatliche Mehrarbeit- und Überstunden bis zur Höhe von 10 Stunden bereits abgegolten - das wäre zulässig. Allerdings müssen dann weitere Stunden vergütet werden.

Beispiel: 15 Überstunden, 10 sind abgegolten mit dem Gehalt, 5 müssen bezahlt werden

Bekommt man ein " Festgehalt ", dann darf eine Abgeltung der Überstunden so nicht pauschal vorgenommen werden - es muss dann geregelt sein, wie Hoch die Anzahl der Mehrarbeit bzw Überstunden konkret ist.

Ist ein Stundenlohn vereinbart, so hat man Anspruch auf Bezahlung aller Stunden - dann wäre eine solche Klause zur Abgeltung grundsätzlich nicht zulässig.

Aber ein grunsätzliches Recht auf Bezahlung von Mehrarbeit und Überstunden hat man nicht - daraus könnte sich dann aber ggf eine stittenwidrige Vergütung ergeben

sasch99  05.03.2012, 17:07

Ich würde das ganze gerne mal weiterführen. Ist es rechtens dass zusätzlich zu den 10 wegfallenden Stunden die übrigen Überstunden halbiert werden? Rechenbeispiel: 25 angefallenen Stunden bis Monatsende. Keine Zeit sie auszugleichen, da bis zum Monatsletzten Überstunden gemacht wurden. 10 Stunden fallen weg (abgegolten mit Gehalt), die restlichen werden halbiert, bleiben mir also ganze 7,5 Stunden die ich mit in den neuen Monat nehmen darf. Manche Monate ist abzusehen dass ich auch im Folgemonat keine Möglichkeit habe sie abzubauen. Sie würden also wieder halbiert usw. Ist das wirklich rechtens?

Ist zulässig und ganz normal. In den meisten Arbeitsverträgen steht, dass mit dem monatlichen Gehalt automatisch 10 Überstunden abgegolten sind, die dann weder als Freizeitausgeleich genommen werden können noch extra ausgezahlt werden können. Das heißt: Es kommt vor und wird erwartet.

Maniac83  14.02.2012, 10:18

und mal wieder eine falsche Antwort von Schwabinggirl... lieber lassen, sonst glaubts noch einer!

Es ist zwar richtig, dass es erwartet wird, aber es ist nicht so, dass es rechtlich in Ordnung ist, dass es so im Vertrag steht!

DerHans  14.02.2012, 11:04
@Maniac83

Es gibt KEIN Gesetz, in dem steht dass Überstunden bezahlt werden MÜSSEN

Nein, eigentlich ist so eine Klausel nicht in Ordnung. Denn du hast ja die Leistung erbracht und die soll ggf. umsonst gewesen sein bzw. einfach so unter den Tisch fallen? Achte daher bitte unbedingt darauf dass die Überstunden bis zur Mitte des Monats angewiesen werden oder du kurze Zeit später diese Überstunden in Freizeitausgleich bekommst. Erbrachte Leistung kann nicht einfach verfallen. Lass dich mal arbeitsrechtlich beraten, denn ich bin der Ansicht das diese Klausel unwirksam ist. Ich persönlich hätte den Vertrag so mit dieser Klausel nicht unterschrieben.

Selbst wenn es nicht rechtens ist - Man will ja seine Arbeit auch gut machen und nicht darauf beharren bloß keine Überstunden zu machen.

Denn was bringt es, wenn man sich genau an seine Stundenanzahl hält und nach 2 Monaten die Hälfte der Kunden abspringen oder man vor lauter Arbeit keinen Schreibtisch mehr sieht.

Was halt nicht in Ordnung geht, das man die Überstunden nicht abfeiern kann oder ausbezahlt bekommt.

Aber wie heisst es so schön? "Undank ist der Welten Lohn"...