Arbeitsamt will keine Fahrtkosten übernehmen.?!?!
Mein kleiner Cousin hat beim Arbeitsamt Fahrtkosten beantragt. Also, dass ihm das erstattet wird. (-> Eine Monatsfahrkarte für die Schule) Er ist erst 12 Jahre alt und besucht eine Schule, die 3km von seinem zu Hause entfernt ist. Nachdem er die Erstattung der Fahrtkosten beim Arbeitsamt beantragt hat, wurde es abgelehnt. Sie schickten uns einen Brief, dass er nicht unbedingt auf die weite Schule müsse, stattdessen auf eine nähere. Das Problem ist jetzt, dass die Schule, die er unbedingt besuchen will, das Goethe Gymnasium ist, und die nähere Schule eine (sorry: asoziale) Gesamtschule. Wir wollen jetzt einen Widerspruch einlegen, aber ich weiß nicht wie ich den Brief anfangen soll.. hat da jemand ERfahrung mit sowas? Was da so alles reinmuss und wie ich sie überzeugen kann es zu bezahlen ?!
6 Antworten
Das Arbeitsamt hat nichts mit Schülerfahrtkosten zu tun. In der Verantwortung wäre der Schulträger.
Es gibt Unterschiede zwischen den Bundesländern. In NRW ist in §5 Notwendigkeit der "Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO)" unter (2) geregelt: "Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg nach § 7 Abs. 1 in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km, der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klassen der Förderschulen."
Das bedeutet für Deinen Cousin, egal ob nahe Gesamtschule oder fernes Gymnasium, es besteht kein Anspruch zur Fahrtkostenerstattung.
Zum einen kann ich nicht sagen, ob eine freie Wahl der Schule besteht. In NRW ist die Wahl z.Z. möglich, Kosten werden aber nur erstattet, wie sie zur nächsten Schule entstehen würden. Ich bin mir aber recht sicher, daß das Prinzip der freien Wahl der Schule nicht zwischen dem gewünschten Gymnasiums und einer Verpflichtung für die Gesamtschule statt findet. Ob eine freie Wahl der Schule in Hessen existiert kann ich nicht sagen.
Dann brauchst Du die entsprechende Verordnung für Hessen (,die ich leider auch nicht habe). Nur dann weißt Du, ob, anders als ich erwarte, ein Anspruch für die Fahrtkostenerstattung besteht oder auch nicht. Erst wenn das bekannt ist macht es evtl. Sinn eine Forderung durch zu setzen oder auch nicht.
Das Arbeitsamt hat nichts mit Schülerfahrtkosten zu tun. In der Verantwortung wäre der Schulträger.
Das Jobcenter hat sehr wohl mit Fahrkosten zu tun:
§ 28 SGB II
(4) Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
Der Fragesteller schrieb Arbeitsamt, nicht Jobcenter! Im Übrigen ist dieser sogenannte Dritte aus Deinem Zitat der Schulträger, mit dem die Kostenübernahme primär zu klären ist.
Also entweder ihr sucht Eltern, die ganz in der Nähe wohnen und abwechselnd fährt eine Mutter oder ein Vater der Schulkinder mit den anderen Kindern in die Schule und holt sie wieder ab oder ihr wechselt die Schule.
Ein Widerspruch ist hier zwecklos, weil die andere Schule näher ist.
Was soll der Unsinn?
3km - die kann der kleine Knecht laufen, dauert 40 Minuten, wenn er sich ranhält. Mehr nicht. Nimmt er ein Fahrrad, braucht der keine 10 Minuten dafür. Muß halt stramm laufen oder tüchtig Treten und schon geht das locker und völlig problemlos.
Ist zudem eine gute Ertüchtigung und wer hat behauptet, dass das Leben eine Gratisfahrt zur Schule beinhaltet?
Was ist das mittlwerweile in dem Land hier? Sollen alle auf Kosten aller in die Schule getragen werden oder fahren Schüler nur noch mit Taxi?
Ich will Dir mal was erzählen, meine Schule befand sich 15 km weit weg und rate mal, wie ich da hingekommen bin? Mit dem Fahrrad. Dauerte 40 Minuten, wenn man sich ranhielt. Das war weder schlimm noch unmenschlich noch unzumutbar noch fiel mir der Himmel auf den Kopf, selbst nicht im Winter, da dauerte es halt eine Stunde, auch nicht bei Regen, da gab und gibt es meinen Infos nach immer noch sowas wie Regenjacken und bei Kälte gibt es Winterjeacken, das war ganz normal.
Man musste halt sich ranhalten und ein bischen Dampf machen. Herumgondeln war nicht, Tempo war angesagt.
Lumpige 3km? Pippifax. Plumperquatsch. Kleinkram. Katzensprung. Wär ich froh gewesen, nur so wenig Entfernung zu haben. Und da soll der Kleine gefahren werden? Ja klar doch!
Generation Rücksitz,
Das ist genau der Grund, warum die das ablehnen, eben weil der Kleine sich auch bewegen kann. Und Du kannst den Brief anfangen wie Du willst, das wird immer abgelehnt - und zwar genau aus diesem Grund.
ja klar, er läuft jetzt 6 jahre jeden verdammten morgen in der kälte zur schule! die strecke mit dem rutschigen boden, auf dem man 1.004203902940 mal ausrutscht und wo einem die füße und hände einfrieren, soll man laufen?! und das 6jahre lang, jeden morgen 40 minuten? wenn man gerade erst aufgestanden ist, hat man nicht lust auf die toilette zu gehen, dann soll man bis zur schule laufen?! wenn du das gemacht hast, schön für dich, glückwunsch das heißt aber nicht, dass das jetzt jedes kind machen muss! das ist schon ne qual! im sommer okayyy, macht jeder freiwillig, aber im eisigen winter?!?! und warum soviel laufen, wenn man gefahren werden kann?! ;-)
Also doch, ich muß mich fastlink da anschließen.
Generationen haben das durchgemacht, jeden verdammten Morgen ohne Lust in die Schule grtrippelt, bei Hitze und bei Kälte, bei Regen und Schnee.
Und der Junge ist jetzt zu schade dafür? Glückwunsch, dem scheint ja die Sonne aus dem Hintern zu scheinen.
Und wenn nicht, dann soll er ihn bewegen, wie alle anderen vor ihm auch. Bei Hitze und bei Kälte, und früh am Morgen, wie fastlink anscheinend, wie ich, und wie Hunderttausende andere und Millionen vor ihm auch.
Und wenn er gefahren werden kann, Glück für ihn. Nur auf Kosten der Allgemeinheit? Nein Danke. Dann soll er laufen.
Und dass man das ablehnt, ich bin froh zu hören, dass in unserem Land wenigstens noch geringfügig was in Ordnung ist.
Ich würde Widerspruch einlegen.
Zwar spricht § 28 Abs. 4 SGB II explizit von Bildungsgang, aber ein achtjähriger Bildungsgang (Gymnasium) ist eben nicht mit einem neunjährigen Bildungsgang (Gesamtschule; zumindest in einem Bundesland) vergleichbar.
Insofern ist der Verweis auf die nähere geleene Schule uzulässig, da sie einen anderen abweichenden Bildungsgang ietet. Lediglich auf ein näher gelegenes Gymnasium dürfte verwiesen werden.
3 km kann er zu Fuß gehen. Wahrscheinlich will er dann noch Schuhsohlen umsonst
ja klar, mit 11 jeden tag 3 km hin und zurück, du scherzkeks :)
Ja, mit 11 3km zu Fuß. Selbstverständlich. Soll er sich halt mal ein bischen bewegen. Oder sitzt er im Rollstuhl und ich gelähmt? Dann natürlich nicht. Ansonsten raus mit dem Hintern in die Welt und fein stramm laufen tun. Generationen vor ihm haben das klaglos getan, was ist das, ist er zu fein oder zu gut dafür?
kann ich das also vom schulträger verlangen? bei uns (hessen) wird das oft so gehandhabt, dass entweder das arbeitsamt oder der schulträger die fahrtkosten übernimmt, wenn die strecke mind. 3km beträgt. hast du trotzdem n vorschlag wie ich son brief anfangen könnte?!