Arbeitgeber verlangt auch Bescheinigung um wie viel Uhr ich beim Arzt war. Darf er das?

12 Antworten

Wenn dein Chef das so will und es so ist, dass du morgens beim Arzt warst, dann mach das doch! Nächstes Mal weißt du das und holst dir gleich eine Bescheinigung. Eher würde ich mich fragen, warum mein Chef mir nicht glaubt. Nächstes Mal anrufen und die Bescheinigung vorbereiten lassen und nur noch abholen.

Ob er das darf oder nicht wäre für mich, vor allem einem Chef gegenüber zweitrangig. Je nach Arbeitsvertrag ist geregelt, ab wann der Chef eine schriftliche Krankschreibung möchte. Bei manchen Betrieben ist die erst am dritten Tag fällig.

Ich persönlich lasse mich immer ab Tag 1 schriftlich krankmelden, falls mein Gesundheitszustand es erlaubt zum Arzt zu gehen. Ist einfach besser. Mann weiß ja nie, ob eine Krankheitsserie einen ereilt.

PeterSchu  11.07.2011, 20:24

"Wenn dein Chef das so will..."

...dann soll er bitteschön mal erklären, wieso er das Recht dazu in Anspruch nimmt. Eine Krankschreibung gilt immer für den ganzen Tag; wieso kommt es denn auf die Uhrzeit an?


"Bei manchen Betrieben ist die erst am dritten Tag fällig."

Auch das ist nicht richtig. Es ist die gesetzlich vorgesehene Regel, dass ein Attest nach dem dritten Krankheitstag nötig ist. Leider nehmen viele Betriebe sich auch hier das Recht heraus, das Attest schon früher zu verlangen. Das ist zwar auch möglich, aber eigentlich nur für Ausnahmefälle vorgesehen. Aber wenn niemand seine Rechte kennt und alle nur sagen "wenn es der Chef halt so will", dann können die Chefs eben auch machen, was sie wollen. Schöne neue Welt...

http://www.gutefrage.net/tipp/wann-braucht-mein-betrieb-ein-attest

nein! Sag ihm, dass du krankgeschrieben bist für die drei Tage und das der erste Tag dann komplett zählt. Soll er doch versuchen dagegen anzugehen, das Spielchen wird er verlieren!

Eigentlich sollte ein Arbeitgeber sich auch ein bisschen mit seinen Rechten und deinen Pflichten auskennen, aber naja wahrscheinlich ist das nicht die Regel

Nein, solches zu verlangen, dazu hat der Ag kein Recht, denn es könnte ja sein, dass Du morgens unfähig warst zum Arzt zu gehen, bzw. Du aus solchem Grunde erst um 14 Uhr den Arzt aufsuchen konntest.

Du kannst ihm zwar jederlei Auskunft geben was Arztsachen betrifft, aber musst es nciht. Im Übrigen kann der AG auch nciht einfach beim Arzt nachfragen, da der Arzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Außerdem ist der Zeitpunkt, wann du beim Arzt warst egal, wenn dich der Arzt den ganzen Tag krankgeschrieben hat.

Also ich denke nicht das es eine Rolle spielt umwieviel Uhr der Arzttermin war. Wenn du Krankgeschrieben bist, hat der Arzt festgestellt das du nicht arbeitsfähig bist, dass warst du wenn du erst Mittags beim Arzt warst aber wohl auch schon Vormittags nicht. Ausserdem wissen wir doch alle, dass es meist laaaange dauert bis man überhaupt dran kommt, also sagt so eine Uhrzeit garnichts aus.