Arbeitgeber überlappen 3-4 Monate?

2 Antworten

Wenn du mit Bezahlung "frei gestellt" wirst, bedeutet das normalerweise, dass du eben NICHT bei einem anderen AG angestellt sein kannst. Dann wäre ja auch bei dem zusätzlichen AG nach LStKlasse 6 zu versteuern

Der frühere AG wird dann wohl sein zu viel gezahltes Geld zurück fordern.

Das kannst du machen, allerdings zahlst du auf die Beschäftigung bei B Steuern nach Steuerklasse 6.