Arbeitgeber beantwortet meine eigene Kündigung mit Gegenkündigung. Wie verhalte ich mich richtig?

12 Antworten

Erstmal ist es günstiger, wenn der AG kündigt, weil du dann von der Agentur für Arbeit keine Sperre bekommst.

Notfalls das Arbeitsgericht bemühen.

Kündigung durch AN - Sperre beim ALG, Kündigung durch AG - keine Sperre, sei froh.

Der Chef hat deine Kündigung zu akzeptieren. Und wenn er nicht will, dann hat er Pech. Du kannst die 2 Tage sinnvoll nutzen um beispielsweise Vorstellungsgespräche zu machen. Da kann der Chef dir gar nix.

Aber wenn du selber kündigst, bekommst du eine Sperre.

ernst1952 
Fragesteller
 20.01.2012, 18:36

Ich habe gegenüber dem AA keine Ansprüche. Partner verdient zu viel, daher konnte ich selbst kündigen. Ich habe am 12.01.12 bewusst zum 31.01.12 gekündigt, da mir ja aus dem voll erbrachten Monat Dezember Urlaub zusteht, was mir aber der Arbeitgeber verweigert. Dieser hat mit einer Gegenkündigung zum 27.01.12 gekündigt. Ich könnte lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

DonPaolo  20.01.2012, 20:31

Die Frist beträgt 2 Wochen. Deine Urlaubstage kannst du auch innerhalb dieser 2 Wochen nehmen :) Du musst nicht extra länger Arbeiten.

Eine Kündigung ist eine EINSEITIGE Willenserklärung - im Gegensatz zur zweiseitigen wie z.B. der Arbeitsvertrag selbst. Also braucht Dein Chef Deine Kündigung gar nicht zu akzeptieren, die ist durch Deine (einseitige) Erklärung bereits rechtskräftig. Also ist die Reaktion Deines Chefes völliger Blödsinn, da Du bereits eher gehandelt hast.

jockl  20.01.2012, 18:43

Ist das mit dem Blödsinn wirklich ernsthaft ohne eine genaue Sachlage oder einen Sinn zu kennen ?

ernst1952 
Fragesteller
 20.01.2012, 18:46
@jockl

Genau so ist es. Ich denke mal, mein AG hat von Arbeitsrecht keine Ahnung und ich frage ernsthaft, ob ich das will, diese Streiterei wegen 2 Urlaubstageanspruch.

PeterSchu  20.01.2012, 21:21
@ernst1952

Es zeigt einfach, dass manche Chefs einfach nur noch darauf aus sind, ihren Beschäftigten zu zeigen, wer die Macht hat. Und selbst wenn es mit solchen lächerlichen Schikanen ist.

Kann mir jemand sagen, was nun richtig ist?

Die Kündigung zum 27.01.

In der Probezeit kann mit 2-Wochenfrist gekündigt werden. 14 Tage, keine Arbeits- oder Werktage, sondern Kalendertage: 13.01 + 14 = 27.01 :-O

Chef akzeptiert meine Kündigung nicht.

Doch, aber zum korrekten Datum. Sofern er keine Urlaubssperre verhängt und die beiden Tage ausbezahlen möchte, ist am 25.01. dein ersten freier Tag.

G imager761

ernst1952 
Fragesteller
 20.01.2012, 19:01

Wir haben eine 5 Tage Arbeitswoche. Soll ich dann Samstag und Sonntag Urlaub nehmen? Das glaube ich nun wieder nicht. Wo kann man dies nachlesen? Vom Urlaubsanspruch will der AG nichts wissen. Habe ihn darauf aufmerksam gemacht.

DerHans  20.01.2012, 19:28
@ernst1952

Wenn du den Januar nicht komplett arbeitest, steht dir für Januar kein Urlaub zu. 2 Tage für jeden vollen Kalendermonat.

Eichbaum1963  20.01.2012, 19:53

Doch, aber zum korrekten Datum.

Nö, zum korrekten Datum hat der Fragesteller schon gekündigt, den die 14 Tage sind nur die Mindestkündigungsfrist. ;)

Denn wenn der Fragesteller also am 12.01. zum 31.01. gekündigt hat dann ist das schon Korrekt. Besser aber wäre es gewesen, dem Chef die Kündigung am 17.01. zu übergeben.^^

DerCAM  21.01.2012, 11:10

"Sofern er keine Urlaubssperre verhängt und die beiden Tage ausbezahlen möchte, ist am 25.01. dein ersten freier Tag."

Kannst du das mal naeher erklaeren? Wenn die beiden Tage ausbezahlt werden sollen, ist natuerlich der 27.1. der letzte Arbeitstag und somit der 28.1. der erste arbeitsfreie. Sollen die 2 Tage aber gewaehrt werden und dies auch direkt am Ende des Arbeitsverhaeltnisses, dann ist der 25.1. nicht der erste freie Tag sondern der letzte Arbeitstag. Urlaubstage waeren dann der 26.1. und der 27.1.

Dies aber alles natuerlich nur dann, wenn wirklich noch ein Anspruch auf 2 Urlaubstage besteht (also auf aus dem Vorjahr uebertragenen Resturlaub weil im aktuellen Jahr ja gar kein Urlaubsanspruch erworben wird).