Anzeige nach Zitatveröffentlichung in der Abizeitung?
Hallo liebe Leute,
ich habe gerade ein problem und zwar:
Ich habe gerade mein Abitur gemacht und wie das so ist gibt es ja da auch immer eine abizeitung. Dafür habe ich einige Zitate eingereicht die in einer langen liste standen habe sie kurz überflogen und für oke befunden. eines der zitate war von einer freundin und war "ich bin eine edelhure" hat sie tatsächlich vor zeugen so gesagt und war damals ziemlich witzig. ich wollte das gerne als erinnerung behalten und hab es deshalb eingereicht. Nach veröffentlichung der Abizeitung (das Zitat steht allerdings nicht bei ihrer profilseite sondern gesondert und es ist lediglich der vorname und anfangsbuchstaben des nachnahmen) kam die freundin jetz heute zu mir und meinte ihre eltern wollten eine anzeige wegen rufmord oder übler nachrede gegen mich und den ausschuss machen, weil es ihren ruf schädigen würde. Bisher ist noch nicht klar ob die anzeige von ihr oder von den eltern kommt...
Jetzt zu meiner frage: wie warscheinlich ist es dass die eltern mit der anzeige durchkommen? weil es ist ja ein wirkliches zitat (was sie auch zugibt) und es geht ja eigentlich um sie und nicht um ihre eltern. wäre gut wenn mir da jemand sagen könnte was mich da erwartet danke schonmal im vorraus ;)
2 Antworten
Hattest du im Vorfeld das Einverständnis des Mädchens, zur Veröffentlichung des Textes? Sollte sie dabei bereits 18 gewesen sein, würde dies nämlich reichen, um die ganze Sache zu neutralisieren (Aussage gegen Aussage).
War sie keine 18, dann hättest du ggf. die Eltern um Erlaubnis fragen müssen.
Alles in Allem, würde ich jedoch sagen, dass die Eltern damit nicht durch kommen... oder nur sehr schwer. Du hast nämlich -durch das Weglassen ihres Nachnamens- nicht (für jeden) erkennbar Preis gegeben, um wen es sich denn tatsächlich handelt.
Wenn sie der Veröffentlichung zugestimmt hat und dabei bereits 18 Jahre alt war, haben ihre Eltern -hinsichtlich dieser Angelegenheit- nicht mehr wirklich etwas zu melden.
Sollte es zu einer Anzeige kommen, dann sag einfach, dass sie der Veröffentlichung zugestimmt hat. Selbst wenn sie das verneinen würde, stünde es Aussage gegen Aussage... -Ergo: Die Sache neutralisiert sich
Solltest du zudem Zeugen haben, die deine Aussage bestätigen, umso besser. Könntest dann sogar Gegenklage einreichen.
Du hast ja damals bemerkt, dass deine Freundin die Äußerung nicht ernst meinte. Wenn du sie aber aufschreibst und aus dem Zusammenhang reißt, merkt keiner, dass es eine Art Witz war und nicht ernst gemeint. Nun können viele Menschen es lesen, dass eine junge Abiturientin mit dem Vornamen deiner Freundin und demselben Anfangsbuchstaben im Nachnamen wie sie eine Edelhure ist. Da können sich alle, die euren Abi-Jahrgang kennen, ausrechnen, wer gemeint ist. Na, wenn das keine Rufschädigung ist! Da ist ein dicke Entschuldigung und eine aufrichtige Erklärung fällig. Sonst gehen die Eltern vielleicht wirklich vor Gericht.
Dass das dumm war ist mir inzwischen auch aufgefallen ;) das ding ist die freundin hat ja garkein problem damit. es sind lediglich die Eltern die sich darüber aufregen, dass ihr name in den dreck gezogen wird. und es ist allen klar dass die Zitate ausschließlich der belustigung dienen und keinesfalls ernsthafte meinungsäußerungen darstellen. und eine entschuldigung wollen die eltern bisher nicht akzeptieren.
Wenn besagte Freundin 18 Jahre alt ist, haben die Eltern da nichts zu melden. Wenn sie dich nicht selbst anzeigen will und es letztendlich auch tut, dann hast du kein Problem. Die Eltern haben darauf keinen Einfluss... eben weil sie schon 18 ist.
eine ausdrückliche genehmigung hatte ich nicht nein allerdings war sie zum Zeitpunkt der veröffentlichung des textes 18 Jahre alt. und sie selbst will ja die anzeige garnicht das kommt nur von ihren Eltern...