Kann man von der Schule fliegen wegen gefährlicher Körperverletzung?
Ich habe mehrere Personen wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung angezeigt. Nun meine Frage: diese Personen sind volljährig und gehen noch zur Schule, wäre es möglich der Schule mitzuteilen dass eine Anzeige gegen die Personen läuft damit auch Maßnahmen seitens der Schule getroffen werden ? Wenn ja wäre die Schule dazu verpflichtet oder kann Sie sagen, dass keine Maßnahmen seitens der Schule notwendig sind?
3 Antworten
Eine Anzeige begründet immer erst einen Verdacht, nicht die Schuld eines Menschen.
Von daher sollte die Schule ganz vorsichtig mit rechtlichen Vorverurteilungen sein.
Dann wäre ein Verweis sicher gerechtfertigt. Gefährliche Körperverletzung ist ja nun auch kein Bagatelldelikt.
Du kannst der Schule Mitteilung machen, was die daraus machen, ist ganz allein deren Sache.
Wenn die Körperverletzung auf Schulgelände stattgefunden hat, können disziplinarische Maßnahmen seitens der Schule ergriffen werden, wenn die Körperverletzung auf öffentlichem oder privatem Grund außerhalb des Schulgeländes und außerhalb der Unterrichtszeiten stattgefunden hat, geht das die Schule überhaupt nichts an und es sind keine Maßnahmen zu ergreifen.
Es war innerhalb der Schulzeit aber ausserhalb des Schulgeländes
Wenn sie den Unterricht unerlaubt verlassen haben, solltest du das melden, dann gehört es zum Belang der Schule
Es kann aber auch sein, daß die eine Freistunde hatten, also ich würde erstmal einfach nur den Sachverhalt melden und zwar indem man eine Kopie von der Anzeigenaufnahme der Polizei erstmal vorzeigt
Muss die Lehrerin der Mutter von dem Opfer der Körperverletzung mitteilen das ihr kind verletzt wurde .der reicht die Maßnahme ?Mütter von tätern wissen bach 3 wochen bescheid Mutter vom opfer immer noch keine info .sollte wohl nie zur mutter von opfer gelangen kam zufällig in die ohren der opfer mutter.
Gilt das auch wenn man vom Lehrer eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommt?
und nachdem diese rechtskräftig verurteilt worden sind?