Antrag auf Übernahme der Heizkosten – Harz4
Ich brauceh mal bitte eure hilfe.
Ich beziehe ALGII und ich heize mit Kohlen. Ich bekomme keinen monatlichen betrag für die Heizkosten. Nun wird es langsam Zeit die Kohlen für den nächsten Winter zu kaufen. Beim Amt wurde mir gesat, das ich einen Formlosen Antrag stellen soll und dann eine Pauschale ausgezahlt bekommen würde. Habe jetzt aber gelesen, das die zahlung einer Pauschale rechtswiedrig ist und immer die Tazächlichen heizkosten übernommen werden müssen. Wie muss ich nun vorgehen? Stelle ich einen Antrag auf übernahme und muss Kostenvoranschläge einreichen, gehe ich einfach mit der rechnung zum Amt und muss in vorleistung gehen?
Wäre super wenn ihr mir weiterhelfen könnt, am besten natürlich mit rechtsgrundlage.
lg
5 Antworten
ja, elo-forum ist eine gute idee. ich wollte den link auch reinstellen, aber ich wusste nicht ob das erlaubt ist.
da findest du info`s und hilfen rund um harz4.
wenn ich das richtig verstanden habe, heizt du mit kohle ?!?
wenn ja, wird dir das "amt" warscheinlich nur 1,5 t bezahlen.
mein bruder hat auch probleme damit.
wenn du damit nicht auskommst, mußt du nachweisen das du mehr brauchst und da liegt das problem...
Hallo, also, das Jobcenter errechnet, wieviel Kohle Du verbrauchen darfst. Und diese Kohle bekommst Du bewilligt. Als 1-Pers.-Haushalt 1,7 t auf 50 qm. Zum Jobcenter im Sept. des Jahres gehen, Antrag formlos stellen, auf Bewilligungsbescheid warten ... kommt meist recht zügig und beim Kohlehändler die Kohle bestellen und Rechnung an das Jobvcenter. Klappt normal ganz gut.
Wenn Du mehr Kohle zum Heizen brauchst, dann mußt DU dieses VORHER rechtzeitig beantragen - also wenn Du merkst, die Kohle reicht nicht bis 30.April .... sondern z. B. nur bis März .... Das Jobcenter wird Dir dann eine ABLEHNUNG schicken. Und jetzt geht der Spurt erst richtig los:
Mit dieser Ablehnung mußt Du SOFORT Dein Sozialgericht anschreiben - 'Einstweiligen Rechtsschutz' beantragen : Antragsteller : Name Hartz-4, Antragsgegner: Jobcenter und Anschrift; Antrag auf weitere 2 t Kohle für diese Heizperiode ; Begründung: die 1,7 t reichen nicht. Unterschrift..... Anlage: Kopie ANtrag und Ablehnung - 3 Seiten und ab die Post. Dann bei Sozialgericht anrufen und etwas nerven ..... auf die Dringlichkeit hinweisen.
Wenn man die Zeit schleifen läßt, dann bekommst Du nix ! In der Zwischenzeit könnttest Du mit Strom heizen, d. h. gleich jeden Tag Deinen Stromzähler ablesen ....
Den Strom wirst Du vermutlich vom Gericht zugesprochen bekommen, einfach hartnäckig bleiben, dann klappt es meist.
Wenn Du nicht heizt, im Kalten sitzt, frierst - kannst Du nix geltend machen !
Keine Angst davor, den 'Einstweiligen Rechtsschutz nach § 86 SGG ' zu beantragen. Kostet Dich nur Porto und 3 Kopien !
Viel Glück und keine Scheu ! Veronika 99
okay, danke schon mal, ich werde wohl erstmal einen formlosen antrag auf übernahme der heizkosten stellen und dann mal sehen was die mir anbieten. wiederspruch kann ich dann ja immer noch einlegen.
Und ja, ich heize mit Kohlen, deshalb ja auch das problem, das ich keinen Monatlichen abschlag zahle/ bzw vom amt bekomme. Ich kaufe halt nach bedarf. Mal sehen was daraus wird.
also ich war auch lange h4. Und normaler weise sind heizkosten mit inbegriffen wenn sie dir die wohnung und nebenkosten(wasser, strom) bezahlen. Aber kein plan wie das mit öl und kohle ist, da ich nicht auf miete von diesen assis angewiesen war. Andrerseits wenn sie wasser und strom bezahlen dann auch für andere heizmittel. Ich würd mit der rechnung hingehen. Vorher evt absprechen. Ausserdem können die dich ja schließlich nicht erfrieren lassen im winter. oder informier dich mal hier http://www.elo-forum.org/ viel glück...