Anspruch auf Betriebsrente des verstorbenen Mannes nach der Scheidung
Mein Mann ist im vorigen Jahr verstorben, seitdem erhalte ich eine Betriebsrente. Hat seine geschiedene Frau ebenfalls Rentenansprüch wenn sie in Rente geht?
3 Antworten
Wenn sie geschieden ist, wurde ja bei der Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt. Damit ist die geschiedene Frau außen vor.
Du erhältst ja eine Hinterbliebenenversorgung. Die errechnet sich ja aus der bereits reduzierten Versichertenrente.
In der betrieblichen Altersversorgung hat nur die im Zeitpunkt des Todes rechtsgültig verheiratete Frau einen Anspruch auf Versorgung.
Hallo,
der Betrieb legt in den Bestimmungen fest, wer zu den Angehörigen im Todesfall gehört. Geschiedene Egegatten fände ich eher ungewöhnlich (es gibt auch Personen mit vielen geschiedenen Ehegatten!). Normalerweise bestände der Anspruch dann bereits ab Todestag (wenn keine Einkommensanrechnung erfolgt). Der Betriebt bestimmt auch, ob eine Rente an den geschiedenen Ehegatten zusätzlich gezahlt wird, die Rente an die Witwe gekürzt wird oder für alle Hinterbliebenrenten zusammen ein Höchstrentenbetrag gilt.
Ggf. mit dem Betriebrat der Firma Kontakt aufnehmen oder der Personalstelle für Betriebsrenten.
Dir geschiedene Ehefrau hat ab Todestag ggf. Anspruch auf eine Erziehungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie Kinder erzieht.
Gruß
RHW
Ggf. ergeben sich aus dem Scheidungsurteil weitere Einzelheiten!
Wenn das im Zuge des Versorgungsausgleiches so vereinbart, Ja!
Stimmt und somit würde auch eine Betriebsrente geringer ausfallen, als OHNE den Versorgungsausgleich!
Etwas anderes habe ich nicht geschrieben ;-)
Der Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung geregelt. Dann werden die Versichertenkonten bereinigt (ausgeglichen) Damit ist der Anspruch der geschiedenen erledigt.