Abfindung - Verlust der Betriebsrente?

3 Antworten

In der Regel nicht, weil das 2 Dinge sind, die teilweise auch gesetzlich unabhängig voneinander geregelt sind. Handelt es sich um die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes oder um die Abfindung für den Anspruch auf Betriebsrente oder beides? Zumindest was die Abfindung betrifft, gibt es zahlreiche detaillierte Erläuterungen unter http://www.abfindunginfo.de. Abgesehen von der Regelung im Arbeits-, Tarifvertrag o.ä. sollte der Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag das genau regeln. Ist also weitgehend auch verhandelbar.

Also 250.000 Abfindung halte ich für ein wenig hoch gegriffen. Die Betriebsrente wird nur so lange eingezahlt wie man in dem Betrieb ist, ist ja auch logisch. Und warum sollte man dann kein Arbeitslosengeld mehr bekommen? Und mit der Altersrente hat das auch nichts zu tun. Eine Betriebsrente ist ja eine zusätzliche Altersvorsorge.

Kommt darauf an was in einer Abfindungsvereinbarung festgeschrieben wird. Da gibt es keinen automatischen Zusammenhang zwischen Betriebsrente und Abfindung.