Anrechnen der Rentenrückzahlung an die grundsicherung und harz4

4 Antworten

Da dein Mann eigentlich Anspruch auf diese Rente hatte,bestand entweder gar kein Anspruch oder weniger,auf Grundsicherung / ALG - 2 , da ihr als Eheleute euch gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet seid !!! Deshalb wird das Jobcenter / Landratsamt,einen Antrag auf Erstattung von Vorleistungen an die zuständige Stelle beantragen. Diese Summe,die er bekommen wird,müsste für die Zeit ab seinem Anspruch auf die monatlichen Vorleistungen verteilt werden. Würde nach der Verteilung dieser Summe,für euch kein Anspruch mehr bestanden haben,weil diese euren Bedarf abgedeckt hat,würden die vollen Leistungen zurück gefordert werden. Ihr hättet durch die jeweilige Verteilung auf die Monate,jeweils eine 30 € Versicherungspauschale,die nicht angerechnet werden würde. Angenommen er würde für 10 Monate einen Rentenanspruch von 5000 € haben und ihr habt für diese 10 Monate Leistungen vom Amt bezogen,würden diese 5000 € durch 10 Monate geteilt. Demnach hätte dein Mann pro Monat eine Rente von 500 € bekommen,die als Einkommen auf euren Bedarf angerechnet würden. Da es sich hiebei nicht um Erwerbseinkommen handelt,kann nur diese 30 € Versicherungspauschale abgesetzt werden,so das ein anrechenbares Einkommen von 470 € bleiben würde. Ihr hättet dann also 30 € x 10 Monate = 300 € anrechnungsfrei auf euren Bedarf. Das bedeutet,ihr hättet nur diese 300 € von der Nachzahlung übrig,da das andere Einkommen ,470 €,auf euren Bedarf angerechnet würde. So wird es auch in Zukunft laufen,wenn er jetzt jeden Monat diese Rente bekommen sollte,dann habt ihr pro Monat 30 € mehr,da diese Versicherungspauschale abgezogen wird.

InderRuhe  18.10.2013, 18:01

Im großen und ganzen richtig, nur hat das Bundessozialgericht kürzlich entschieden, dass das Jobcenter keinen Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X geltend machen kann. Wenn der Rentenversicherungsträger den Urteilen folgt, wird das Jobcenter das Geld direkt von den Berechtigten zurückfordern.

Fraglich ist auch, ob überhaupt die ausländische Rente über den deutschen Versicherungsträger ausgezahlt wird, oder direkt an die Berechtigten gezahlt wird.

@ Rabea: Ihr müsst euch darauf einstellen, dass die Rente wie von den anderen bereits geschrieben, auf beide eurer Leistungen angerechnet wird, und ihr den überzahlten Betrag direkt an die Ämter zurückzahlen müsst.

Grüße

RabeaRabeaRabea 
Fragesteller
 18.10.2013, 22:00

vielen dank an alle <3 ......soll das auch heißen,wenn uns in 10 jahren unsere lebensversicherung,was zur altersvorsorge gilt ausgezahlt wird,auch an die vergangenheit angerechnet wird und müssen alles zurückzahlen? danke

isomatte  19.10.2013, 07:25
@RabeaRabeaRabea

Wenn ihr dann immer noch auf staatliche Hilfe angewiesen seid,wird auch dieses einmalige Einkommen auf eure euch zustehenden Leistungen angerechnet !!! Aber nicht wie die Nachzahlung der Rente,rückwirkend ( weil sie ihm ja eigentlich ab diesem Tag zustand ) sondern nur auf laufende Zahlungen.Oder halt 1 Monat rückwirkend,wenn die Leistungen für den Monat schon ausgezahlt bzw. überwiesen wurden,wenn die einmalige Zahlung eurer Lebensversicherung erst am ende eines Monats auf dem Konto eingeht und diese dann für den Monat nicht mehr berücksichtigt werden kann. Dann läuft das genauso,wie vorher beschrieben,die Summe wird auf 6 Monate verteilt,ihr habt für jeweils 6 Monate x 30 € Versicherungspauschale = 180 € anrechnungsfrei. Sollte dann noch etwas übrig sein,müsste das eigentlich nicht mehr als Einkommen,sondern als Vermögen angesehen werden. Das würde bedeuten,habt ihr noch kein Schonvermögen oder liegt unter der euch zustehenden Grenze,müsste das dann geschützt sein. Euch würde dann jeweils zustehen : 150 € x Lebensjahre + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen. Würdet ihr Sozialhilfe bekommen,läge diese Freibetragsgrenze deutlich darunter,wenn ich mich nicht irre,müssten das ab dem 60 Lebensjahr 2600 € sein + ca.600 € für den Ehepartner.

RabeaRabeaRabea 
Fragesteller
 19.10.2013, 19:29
@isomatte

herzlichen dank :-)

isomatte  20.10.2013, 10:47
@RabeaRabeaRabea

Muss mich verbessern !!!

Da es sich bei der Auszahlung einer Lebensversicherung nicht um Einkommen handelt,sondern um Vermögen,darf es auch bis zur höhe eures Freibetrages nicht auf euren Bedarf bzw.Leistungen angerechnet werden. Es kommt also dann darauf an,was für Leistungen ihr bezieht und ob ihr schon Vermögen,also Gelder auf dem Konto / Sparbuch habt,was euch nicht auf euren Bedarf angerechnet wird.

  • Bei ALG - 2 liegt der Freibetrag bei 150 € x Lebensjahre + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen.
  • Bei Sozialhilfe liegt dieser Freibetrag ab dem 60 Lebensjahr bei 2600 € + 600 € für den Ehepartner.

Die Summe wird voll angerechnet,hätte es die Rente in monatlichen Zahlungen gegeben dann hätte es weniger Grundsicherung und Hartz 4 gegeben.

RabeaRabeaRabea 
Fragesteller
 18.10.2013, 02:25

danke....würde es jemand detaillierter beschreiben?Soll das heißen,das geld wird zum.B. auf 1 jahr verteilt,bis nichts geblieben ist?Habe nämlich mal gehört,dass die es nur für 6 monate dürfen.....und ob wir auch bisherrige unterstützung zurückzahlen müssen...kennt sich jemand sehr gut aus die richtung?.danke schöön

DerHans  19.10.2013, 18:39
@RabeaRabeaRabea

Da die Leistung VORSCHUSSWEISE GEZAHLT WURDE, wird sie in voller Höhe zurück gefordert werden. Hättet ihr die Rente damals sofort bekommen, hättet ihr ja entsprechend weniger Grundsicherung erhalten

Da die Nachzahlung auf einen bestimmten Zeitraum bezogen ist, wird sie für den gleichen Zeitraum berücksichtigt. Wenn die Versicherungspauschale von 30,00 € pro Monat nicht bereits bei der Rente berücksichtigt wurde, wird das Grundsicherungsamt den entsprechenden Betrag einfordern, bzw. mit den zukünftigen Zahlungen verrechnen.

Leider wird es tatsächlich so sein, dass Ihr das Geld in anteiliger Höhe zurückzahlen müsst. Allerdings max in Höhe der tatsächlichen Rente.

Angenommen die Rente wird rückwirkend ab 1.1.2013 gezahlt, müüst ihr bis zur Höhe der monatlichen Rente die Gelder zurückzahlen, da es kein Vermögen ist, sondern einkommen ist. Mehr als die monatliche Rente wird nicht zurückverlangt.

es wird dann aber auch eine neue Berechnung für die Grundsicherung bzw. Hartz IV gemacht werden.

Das mit der Anrechnung von 6 Monaten gilt nur für einmaliges Einkommen, dass nicht für zurückliegende Zeiträume gilt, z. B. bei einem Erbe