Angst Anzeige bei der Polizei zu erstatten?

16 Antworten

Wow, einige Antworten sind ja wirklich zum fremdschämen gedacht. Sowas hat rein gar nichts mit (emotionaler) Erpressung zu tun. Das würde bedeuten, dass der TE hätte sagen müssen: "Hilf mir oder ich bringe mich um" oder "Tu dies und das oder ich bringe mich um" oder "Wenn du mich verlässt, bringe ich mich um". DAS ist Erpressung.

Jemanden anzurufen und zu sagen, dass es einem psychisch nicht gut geht und man das alles beenden will, ist ein Hilferuf, dass die Person vielleicht irgendwas sagt, dass man es doch nicht macht. Weil man der Person vertraut.
Außerdem kann die Aussage "Dann tue es doch" auch für eine Menge Ärger Sorgen. Da hat der TE nicht ganz unrecht. Aber das muss man mit einer Rechtsberatung klären. Wer von einem Suizid weiß und keine Hilfe holt, der kann u.U. tatsächlich wegen unterlassener Hilfeleistung bzw. durch Wissen des Suizids und keiner Handlung dafür belangt werden.
Das ist wie in einem Forum auch. Wenn jemand sieht, dass da wer schreibt, er bringt sich jetzt um und ruft nicht die Polizei, man kann aber nachweisen, dass er das gelesen und nicht reagiert hat, (sieht man sogar in der administrativen Foreneinstellung, wer wann online war und welche IP-Adresse welches Thema gelesen hat), ganz viel Ärger bekommen.

Woher ich das weiß? Erfahrung. Ich hab damals drei Mal die Polizei wegen Suizidankündigungen in einem Forum als Moderator rufen müssen. Schön ist das nicht unbedingt, wenn man da mit reingezogen wird, andererseits wollte und will ich helfen.

Wer es nicht glaubt, kann ja gerne die örtliche Polizeidienststelle anrufen und fragen, was man tun MUSS, wenn man von einem Suizid weiß und was passiert, wenn man es weiß, aber nicht hilft. Die Antwort wird einigen nicht gefallen. ;-)

Die Ermittlung nimmt die Polizei auf, sobald sie von dem Tatbestand erfährt. Dazu braucht es keine formelle Anzeige deinerseits. Aber ob der Nachweis erbracht werden kann, dass es sich um unterlassene Hilfeleistung handelt, wage ich zu bezweifeln. Auch glaube ich nicht, dass ein Psychiater sich so weit aus dem Fenster lehnt, dass er sagt, das wäre unterlassene Hilfeleistung. Du kannst nicht beweisen, dass du mit der Person darüber gesprochen hast, oder? Und du kannst nicht beweisen, über was gesprochen wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also du gibst einer anderen Person die Schuld weil du eine depressive Phase durchlaufen hast, und diese Person sich nicht so verhalten hat wie du dir das gewünscht hast?

Und nachdem du versucht hast diese Person emotional zu erpressen, und sie immer noch nicht so reagiert hat wie du dir das gewünscht hast, möchtest du sie jetzt auch noch anzeigen?

Dein Verhalten ist so dermaßen niederträchtig und uneinsichtig, das selbst mir als erwachsene Menschen die Spucke wegbleibt.

denn auch jetzt scheinst du nach wie vor nicht verstanden zu haben, dass du für dein eigenes Schicksal verantwortlich bist, und nicht andere Menschen. Wenn du meinst dir das Leben nehmen zu müssen, dann ist das deine freie Entscheidung.

Da du aber gehofft hast das die andere Person dir sofort zur Seite springt, kann man dir durchaus unterstellen dass du gar nicht Selbstmord begehen wolltest, sondern dein vermeintlicher Suizidversuch einfach nur ein ungelenker Hilfeschrei war.

Oder eben eine emotionale Erpressung, was noch wahrscheinlicher ist.

LouPing  13.07.2018, 10:24

Super Antwort- in dem Fall sollte tatsächlich die emotionale Erpressung angezeigt werden. Eine anderen Meschen derartig unter Druck zu setzen ist ganz sicher juristisch relevant.

Niemals hat hier ein Psychologe bestätigt das es sich um unterlassene Hilfeleisung handelt.

wiki01  13.07.2018, 11:45
@LouPing
Niemals hat hier ein Psychologe bestätigt das es sich um unterlassene Hilfeleisung handelt.

Ganz sicher nicht!

Ich hab mal einen Blick in dein Profil geworfen. Da dreht sich alles um Suizid und um einen Freund, dessen Aufmerksamkeit du gewinnen willst. Wenn das derselbe ist, den du jetzt anzeigen willst, dann lass die Finger davon. Deine bisherigen Posts deuten darauf hin, dass du diese Person unter Druck gesetzt hat oder setzen wolltest. Lass sie jetzt in Ruhe!

Wenn es sich um jemanden anderen handelt, liegt auch vermutlich keine unterlassene Hilfeleistung vor.

Du siehst das Ganze etwas von der falschen Seite, Unterlassene Hilfeleistung ist kein Antragsdelikt, wo ein Geschädigter einen Strafantrag stellt. Das ist ein Offizialdelikt und nach Kenntnisnahme muß die Polizei tätig werden, und ihrerseits Anzeige erstatten. Im Endeffekt machst Du nichts weiter als eine Zeugenaussage, die zu Erstattung der Anzeige führt.

verreisterNutzer  13.07.2018, 10:09

Der Anruf bei der Polizei ist bereits die Anzeige.

ZuumZuum  13.07.2018, 10:09
@verreisterNutzer

Nein, es ist eine Aussage, die zur Anzeige führt.

verreisterNutzer  13.07.2018, 10:13
@ZuumZuum

Wikipedia:

Eine Strafanzeige (in der SchweizVerzeigung) ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte.

So wie ich verstehe wäre der Anruf bei 110 schon eine Anzeige.

Eine Zeugenaussage muss im Nachgang nicht einmal erfolgen.