Anbau an das Elternhaus?

5 Antworten

das Haus, auch der Anbau, gehört demjenigen dem das Grundstück gehört, außer es ist eine Eigentümer Gemeinschaft die aufwendig und teuer ist .

Wenn die Mutter stirbt, bilden die Söhne eine ungeteilte Erbengemeinschaft, d.h einer kann ohne den anderen nichts machen und wenn einer nicht will, kann er alles blockieren. Abhängig welches Vermögen sonst noch da ist, dem Alter, Risiko für Pflege u.s.w. würde ich es, eindeutig und unmissverständlich regeln. Solche Aussagen, ich bekomme es es sowieso, Bruder hat kein Interesse, können sich ganz schnell ändern

Da lauern irgendwie böse Fallen!

Du solltest auf jeden Fall die Grundstücksfrage mit Deiner Mutter klären. Entweder Du kaufst ihr das Grundstück, auf dem Dein Anbau steht, ganz offiziell ab oder Du vereinbarst mit Deiner Mutter Erbbaurecht. Über den jeweiligen Preis herrscht ja in Deutschland Vertragsfreiheit.

Wenn Du da nichts machst, könnte es im schlimmsten Fall am Ende noch so sein, dass Dein Bruder Deinen halben Anbau erbt. Auch eine Enterbung per Testament hilft nur bedingt weiter und Deine Mutter sollte Dir den Grundstücksanteil auch auf gar keinen Fall schenken und dann den Bruder enterben, denn dann hätte der auch noch einen Pflichtteilsergänzunganspruch an dem Verschenkten.

Das gehört in die Hände eines versierten Fachanwalts für Erbrecht!

Wenn denn die Baugenehmigung geklärt ist, benötigst du das Einverständnis deiner Mutter.

Möglichkeit 1: du übernimmst jetzt vor Veränderungen das Elternhaus, bezahlst Bruder aus, dieser verzichtet auf seinen Pflichtteil am Haus, Mutter erhält lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht. Risiko für die Mutter: wenn die Harmonie zwischen euch denn dann doch in die Brüche geht oder du insolvent wirst. Dann kommt Ihr abbezahltes Haus auch unter den Hammer.

Möglichkeit 2: Bruder erklärt nur den Verzicht am Pflichtteil am Haus. Ihr bestimmt den IstWert des Hauses, Mutter und du klärt das finanzielle für den Anbau, hier muss aber auch die Bank mitspielen. Du belastest dann das Eigentum der Mutter. Du bekommst das Wohnrecht für den Anbau.

Möglichkeit 3 : ihr bildet Wohnungseigentum, wovon ich bei nur 2 Wohneinheiten allerdings abrate.

Die sinnvollste Variante ist Möglichkeit 1, sofern alle Beteiligten, einschließlich Bank, zustimmen.

Du solltest dir bereits heute überlegen, was du später mit dem Haupthaus machst. Vermieten? Berücksichtige dies bei deiner Planung der Erreichbarkeit und Abgeschlossenheit.

Erstmal brauchst du eine Baugenehmigung.

ansonsten würde ich mich bei einem Notar oder Anwalt beraten lassen

Zahle ich ihn vorher aus, so das ich ins Grundbuch mit reinkomme oder lasse ich alles so bestehen und zahle ihn im Todesfall meiner Mutter aus?

Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen!