Als Stiefvater (Zeitsoldat) Familienzuschlag erhalten?
Hallo,
da ich demnächst heirate und meine zukünftige Frau 2 Kinder hat, wollte ich fragen ob ich als Zeitsoldat für meine beiden baldigen Stiefkinder auch ein Anspruch auf den Familienzuschlag habe. Wenn ja welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein. (Mein PersFw konnte mir dazu keine genauen Informationen geben)
Ich danke schon mal für die Antworten.
4 Antworten
Solange kein anderer vorrangig Anspruchsberechtigter mit im gemeinsamen Haushalt lebt, kannst du den entsprechenden Familienzuschlag erhalten. Er endet allerdings sofort, wenn das Kind nicht mehr seinen Hauptwohnsitz bei dir hat !!
Den Familienzuschlag erhältst du, wenn du den Kindern unterhaltspflichtig wirst. Ob dazu die Hochzeit bereit ausreicht, weiß ich wiederum nicht.
Evtl reicht es bereits aus, dass du den Kindern Unterhalt gewährst, was du ja tust.
Dein ReFü muss es wissen oder zumindest wissen, wo er es in Erfahrung bringt. Ansonsten gibt es noch den Sozialdienst der Bw, der auch für sowas da ist.
Die Kinder müssen mit in deinem Haushalt als Hauptwohnsitz leben und keine andere Person ( hier dann wohl die leibliche Mutter) keinen eigenen Anspruch erfüllen.
Sehr vermutlich die Adoption.