Als Schüler 20 Stunden die Woche arbeiten?

2 Antworten

Keine Einkommensgrenze – aber schädliche Einkünfte

Wie bereits Eingangs erwähnt, ist die Einkommensgrenze vollständig
entfallen. Dafür wurden beim Kindergeld für Auszubildende in der zweiten
oder einer weiteren Ausbildung andere Kriterien eingeführt. In den
Dienstanweisungen der Familienkassen ist von „schädlichen Einkünften“
die Rede. Als schädlich ist eine

Erwerbstätigkeit von

mehr als 20 Stunden pro Woche

anzusehen.

huegelchen  01.05.2017, 19:35

Bezüglich der Waisenrente habe ich nichts gefunden. Vielleicht noch mal selber schauen (googlen)

H Knife,

Kindergeld und Halbwaisenrente sind nicht das Problem, da bereits in 2012 die Einkommensgrenze für den Kindergeldanspruch ganz abgeschafft wurden sowie im Juli 2016 auch die Anrechnung von Einkommen bei der HWR.

Mit 540 € hast du keinen Minijob mehr, sondern einen Midijob und somit verlierst du den kostenlosen Familien(kranken)schutz über die Mutter :-((

Netto bekommst du gerade mal 463,86 € beim Minijob, also 13,68 € mehr als beim Minijob. Ob sich dies für dich rechnet, mußt du entscheiden...

Gruß siola55

www.aok-business.de/hessen/tools-service/gehaltsrechner/gehaltsrechner-2017/

siola55  01.05.2017, 20:17

Netto bekommst du gerade mal 463,86 € beim Minijob,...

Sorry - sollte natürlich Midijob heißen...

siola55  01.05.2017, 20:24

540 € mtl. Bruttolohn wäre bei 20 Stdn./Woche ja ein Hungerlohn - der Mindestlohn wäre hier ca. 760 Euro ;-)