Als Minderjähriger Straftat begangen, als Erwachsener bestraft. Jugendstrafrecht oder nicht?

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Das Alter bei der Begehung der Tat ist entscheidend für das anzuwendende Strafrecht.

https://dejure.org/gesetze/JGG/1.html

"Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist."

Nur weil man volljährig geworden ist, heißt das noch nicht, dass Erwachsenen-Strafrecht angewendet wird. Bis zum 21. Lebensjahr kann eine in diesem Zeitraum begangene Tat nach Jugendstrafrecht geahndet werden. Von daher kommt es auf das Alter zum Zeitpunkt der Tat an. In deinem Beispiel wäre die Tat im Übrigen auch schon verjährt. Würde also nicht mehr verfolgt werden.

Es gilt der Tatzeitpunkt, immer.

Sprich, wenn du mit 14 begehst 8 Jahre später rauskommt (und noch nicht verjährt ist) gilt Jugendstrafrecht.

Jugendstrafrecht, da die Tat zu einem Zeitpunkt begangen wurde an dem man noch nicht volljährig war.

Denke mal, Jugendstrafrecht, da man zur Tatzeit noch nicht volljährig war. Vermute jedoch sowieso, das man je nachdem, was man gestohlen hat, mit Sozialstunden davonkommen würde.