Ist es möglich, als Minderjähriger (15) einen Schrebergarten zu kaufen?
Ich habe folgende Frage: Ich bin 15 jahre alt und möchte mir einen Schrebergarten kaufen. Finatiell habe ich kein Problem aber es bleibt das Rechtliche.Meine Eltern/Verwanten kann ich nicht mit einbinden. Ich habe einen Volljährigen freund der Den Kaufvertrag abschleißen könnte ,Ich würde ihm das Geld geben und er würde mir das Grundstück 'schenken' . Ist das Rechtlich möglich oder wie könnte ich sonst legal den Schrebergarten erwerben und währe es möglich Teile des Gartens weiterzuverschenken ? Danke für die antworten und bitte ernst nehmen.
7 Antworten
Hallo oNlyPeWn,
es gibt hier nur eine Antwort: Nein.
Ohne deine Erziehungsberechtigten ist ein solches Vorhaben nicht umzusetzen. Du kannst zwar Verträge abschließen, aber diese sind erst einmal nur schwebend wirksam, da eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen muss.
Aus diesem Grund wird dir hier wohl keine andere Möglichkeit bleiben als zu warten.
Das ist gar nicht möglich. So ein Garten ist ein Grundstück. Und damit dir das wirklich gehört musst du im Grundbuch (beim Grundbuchamt) als Eigentümer eingetragen sein. Dazu musst du einen Notar beauftragen, den Grundstückskauf - oder auch die Schenkung - zu beurkunden. Und das kann man erst mit 18. Und wenn du deine Eltern nicht einbinden kannst dann ist das genau so ein Fall der ebendamit verhindert werden soll.
Möglich ist der Grundstückserwerb als Minderjähriger schon. Allerdings im Regelfall nur unter Mitwirkung der Eltern. Bei einer Schenkung würden zumindest rechtstheoretisch die Eltern oft nicht gebraucht, allerdings kannst du in deinem Beispiel allein schon deinem Freund das Geld nicht übereignen. Es heisst also bis zur Volljährigkeit warten oder deine Eltern fragen.
Schrebergärten kannst du normalerweise gar nicht kaufen. Sie werden in der Form von Vereinen betrieben und du kannst das Grundstück nur pachten. Dafür musst du Vereinsmitglied werden.
Als Minderjähriger kannst du aber grundsätzlich keine rechtsgültigen Verträge schließen.
Da der Kauf eines Schrebergarten definitiv nicht unter dem Taschengeldparagraphen fällt und du mit deiner Minderjährigkeit nur eingeschränkt geschäftsfähig bist, kannst du dir keinen Schrebergarten kaufen.